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Pressemitteilung

ÖDP kündigt Klage gegen öffentlich-rechtlichen Rundfunk an

Frankenberger: „Systematische Benachteiligung kleiner Parteien“

Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) will rechtlich prüfen lassen, ob die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gegen den Rundfunkstaatsvertrag verstoßen, weil sie nur über die Parteien berichten, die bei Wahlen über die 5-Prozent-Hürde kommen.

„Wir wehren uns damit gegen die systematische Benachteiligung kleiner Parteien“, begründet Sebastian Frankenberger, Bundesvorsitzender der ÖDP, den Schritt. Durch das Verschweigen der Gruppierungen, die weniger als 5 Prozent der Stimmen erhalten, werde auch deren Chance, bei einer darauf folgenden Wahl Erfolge zu erzielen, gemindert. „Die Wähler geben den bekannten Parteien eine Stimme. Für kleine Parteien ist es fast unmöglich, einen großen Bekanntheitsgrad zu erreichen, weil im öffentlich-rechtlichen Rundfunk praktisch nicht über sie berichtet wird“, erläutert Frankenberger.

Auch stelle die gängige Praxis einen Verstoß gegen das Informationsrecht der Bürgerinnen und Bürger dar. „Die Wähler wissen ja überhaupt nicht genau, wie sich das Wahlergebnis zusammensetzt, weil sich aus dem Begriff „Sonstige“ kein sinnvoller Inhalt erschließen lässt,“ moniert der ÖDP-Chef.

Die ÖDP werde nun die Bundestagswahl abwarten und in der Zwischenzeit beobachten, ob es eine faire Berichterstattung - auch über vermeintliche Außenseiter - gegeben habe. Nach den Wahlen werde ein Gutachten eingeholt und weitere Schritte gegen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten geprüft.  
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