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Pressemitteilung

ÖDP lehnt Frauke Brosius-Gersdorf als Verfassungsrichterin ab

Schutz des Lebens ist Teil der DNA der Naturschutzpartei: „Eine Frage von Würde und Werten." Die Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP – Die Naturschutzpartei) zeigt Haltung. In der in Teilen der Öffentlichkeit aufgeheizten Debatte um die vorerst gescheiterte Wahl von Prof. Frauke Brosius-Gersdorf zur Richterin am Karlsruher Bundesverfassungsgericht betont der ÖDP-Bundesvorsitzende Günther Brendle-Behnisch die Ablehnung der Juristin auch durch seine Partei. „Sie vertrat Positionen, die unseren konträr entgegenstehen", sagt der Parteichef: „Seit unserer Gründung 1982 setzen wir uns für den Schutz des ungeborenen Lebens ein. Für die ÖDP gehen die Konsequenzen aus der Haltung von Frau Prof. Brosius-Gersdorf über den Paragrafen 218 hinaus."

Credit: Pixabay CC/PublicDomain/beasternchen/ai-generated

„Wann beginnt das menschliche Leben"

Es geht um die Frage, wann menschliches Leben beginnt. Und es geht um Menschenwürde. Das Kriterium der vollen Würde nur für Menschen, die nicht unmittelbar körperlich abhängig von einem anderen sind, wie es Brosius-Gersdorf andenkt, führt unmittelbar dazu, dass auch andere, die nicht in der Lage sind, Herausforderungen aus eigener Kraft zu bewältigen, zwangsläufig keine volle Menschenwürde mehr haben. Das widerstrebe der ÖDP: „Das will diese Partei verhindern."

Brendle-Behnisch, selbst evangelischer Pfarrer, kann sich noch gut an die Diskussion um die "Rosenheimer Erklärung" der Evangelisch-Lutherischen Kirche auf der bayerischen Landessynode in Rosenheim erinnern, in der er als Student involviert war: „Sie wurde später nicht nur von den anderen Kirchen, sondern schließlich auch vom Deutschen Bundestag als Vorlage genutzt und führte letztlich zur derzeitigen Gesetzesformulierung des Paragraphen 218." Der ÖDP-Chef erinnert sich: „Schlimmste Position zum Recht auf Leben hat damals der australische Philosoph Peter Singer vertreten." Die Argumentationvon Frau Prof. Brosius-Gersdorf geht, sagt er heute, „verdächtig genau in diese Richtung, dass ein menschliches Leben im Vollsinn erst mit hinreichender Autonomie und der eigenständigen Fähigkeit zur Rechtsausübung gegeben und nur damit schützenswert sei."

„Politik-Einfluss auf Richterwahl am BVG eindämmen"

Generell sollte nach Auffassung der ÖDP überlegt werden, dass das Bundesverfassungsgericht nicht zum Spielball der politischen Parteien verkommt, sondern als selbständiges und unabhängiges Verfassungsorgan der Justiz gewahrt wird. Für die ÖDP wäre es daher sinnvoll, wenn Verfassungsrichter nicht mehr parteipolitisch vorgeschlagen würden, sondern das Verfassungsgericht Vorschläge erarbeitet, die abwechselnd vom Bundestag und Bundesrat mit zwei Drittel Mehrheit bestätigt werden müssen.

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