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Pressemitteilung

ÖDP zeigt sich erfreut über Urteil zur 5-Prozent-Hürde bei der Europawahl

Buchner: „Ein guter Tag für die Demokratie“

Die 5-Prozent-Hürde bei der Europawahl ist verfassungswidrig. Das ist ergibt sich aus dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts. ÖDP-Politiker Buchner, der vor dem Verfassungsgericht geklagt hatte, zeigt sich erleichtert über das Urteil: „Das ist ein guter Tag für die Demokratie, denn jetzt kommt jeder Wählerstimme die Bedeutung zuteil, die sie verdient hat.“ Bei der Wahl zum europäischen Parlament im Jahr 2009 waren über 2,8 Millionen Stimmen quasi nicht gezählt worden, weil sie für Parteien abgegeben wurden, die die 5-Prozent-Hürde nicht erreicht hatten.

 

 

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