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Pressemitteilung

SPD hat keine neuen Argumente für 3-Prozent Hürde bei Kommunalwahlen in NRW

„Volksparteien wollen politische Konkurrenz nicht mit Argumenten sondern mit Sperrklauseln bekämpfen!“

Werner Roleff (ÖDP)

Diese Woche hat die SPD-Fraktion im Landtag in NRW ein Gutachten vorgestellt, welches einen verfassungskonformen Weg aufzeigen soll, eine 3-Prozenthürde bei Kommunalwahlen in NRW wiedereinzuführen. Arno Kohlert, Landesgeschäftsführer der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) in NRW meint dazu: „Vor dem Hintergrund, dass es in der SPD einmal die Forderung 'Mehr Demokratie wagen' gegeben hat, erscheint dieses Ansinnen als ein Schlag ins Gesicht aller Demokraten in unserem Bundesland. In einer pluralistischen Gesellschaft haben auch kleine Parteien und Wählergruppen ihre Daseinsberechtigung. Diese muss ihren Niederschlag auch in der Möglichkeit finden, bei Wahlen unter gleichen Startbedingungen Mandate zu gewinnen. Unsere Kommunen sind ohne Hürde zwar bunter, aber nicht unregierbar geworden.“

Werner Roleff, Mitglied des Bundesvorstands der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) ist amüsiert über das hilflose Gebaren der einst größten Volkspartei in der BRD. Seine Partei setzte sich zuletzt unter anderem erfolgreich gegen die 3-Prozent Hürde bei Europawahlen ein und bekam vor dem Bundesverfassungsgericht in der Sache Recht. „Die noch nicht veröffentlichte Analyse zeigt, dass die großen Volksparteien keine Chance haben werden, eine erneute Hürde bei Kommunalwahlen in NRW einzuführen“, so Roleff. „Es geht bei dieser Maßnahme allein um den Wunsch der großen Volksparteien, ihre kleinen Gegner wie die ÖDP, nicht mit politischen Argumenten zu bekämpfen sondern sie über Gesetze zu diskreditieren. Gut, dass uns bei diesem miesen politischen Spiel die Verfassungsgerichte auf Bundes- und Landesebene unterstützen und damit die demokratischen Spielregeln wahren“, erläuterte Roleff.

Schon seit Monaten denkt vor allem die SPD in NRW über eine Wiedereinführung der 3-Prozent Hürde bei Kommunalwahlen nach. Nun hatte sie ein Gutachten zur Möglichkeit der Wiedereinführung einer Sperrklausel erstellen lassen. Nach Einschätzung von Experten (Mehr Demokratie e .V. und Wahlrecht.de), kann dieses eigens dafür erstellte Gutachten jedoch nicht dem Anspruch gerecht werden, einen verfassungsmäßig gangbaren Weg zur Wiedereinführung einer Sperrklausel aufzeigen. Damit ist ein erneutes Scheitern einer solchen Hürde vor den Verfassungsgerichten vorhersehbar.

 
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