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Gründen Sie mit uns die „ÖDP-Stiftung“!

Online-Veranstaltung am 07.12.2023 um 18 Uhr

Die ÖDP plant, eine eigene Stiftung zu gründen. Über die Hintergründe und Beteiligungsmöglichkeiten möchten wir Sie gerne informieren.

Am 22. Februar 2023 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass sich die staatliche Finanzierung von Parteistiftungen erheblich auf die durch das Grundgesetz (Art. 21 Abs. 1 S. 1) geschützte, chancengleiche Teilnahme der Parteien am politischen Wettbewerb auswirken muss. Bislang entschied lediglich der Bundestag im Rahmen der Haushaltsberatungen über die Zuschüsse an die politischen Stiftungen. Dies reichte jedoch nicht mehr aus – es brauchte ein Gesetz! Dieses Gesetz ist nun vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden. Danach würde eine „ÖDP-Stiftung“ leider nicht berücksichtigt, da eine Partei mindestens drei Legislaturperioden im Deutschen Bundestag vertreten sein muss, um an der Finanzierung von parteinahen Stiftungen partizipieren zu können. Vor einer möglichen Klage gegen diese neue Regelung vor dem Bundesverfassungsgericht sollten wir bereits über eine rechtlich selbständige „ÖDP-Stiftung“ verfügen, um unsere grundsätzliche Absicht zur politischen und demokratischen Willensbildung in Deutschland zu dokumentieren. Bis Ostern 2024, also bis zum 31.03.2024 sollte unsere „ÖDP-Stiftung“ gegründet sein. Bis dahin wäre nämlich die mögliche Klageschrift fertig, die dann anschließend beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden kann.

Für die Gründung einer rechtlich selbständigen Stiftung wird ein Grundstockvermögen von 100.000 Euro benötigt. Ab 1.000 Euro ist eine Zustiftung auf das Sonderkonto möglich, welches wir eigens für die Gründung der „ÖDP-Stiftung“ als treuhänderisches Konto angelegt haben.

Wenn Sie unsere politischen Anliegen mit der „ÖDP-Stiftung“ unterstützen möchten, freuen wir uns über Ihren Beitrag! Das Grundstockvermögen könnte etwa auf diese Weise zusammenkommen:

10 Personen geben 1.000 Euro = 10.000 Euro
  8 Personen geben 2.500 Euro = 20.000 Euro
  6 Personen geben 5.000 Euro = 30.000 Euro
  4 Personen geben 10.000 Euro = 40.000 Euro

Sobald die 100.000 Euro zusammen sind, werden wir diese auf ein eigenes Stiftungskonto einzahlen und die „ÖDP-Stiftung“ gründen. Damit erreichen wir nämlich noch mehr Menschen und können ihnen unsere Alleinstellungsmerkmale wie Wachstumskritik, Freiheit von Firmenspenden und ehrliche Politik im Rahmen von Bildungsangeboten noch besser näherbringen. Um dieses Ziel zu erreichen, bitten wir um Ihre Zustiftung von mind. 1.000 Euro. Ab dieser Schwelle ist jeder Betrag möglich, um die „ÖDP-Stiftung" baldmöglichst gründen zu können. Seien Sie dabei!

Bankverbindung für Zustiftungen:

Empfänger: ÖDP
Bank für Sozialwirtschaft
BIC: BFSWDE33XXX
IBAN: DE 55 3702 0500 0020 1535 11
Verwendungszweck: „Zustiftung“


PS: Für weitere Informationen und Rückfragen stehen wir am Donnerstag, den 7. Dezember 2023 um 18:O0 Uhr in einer Online-Veranstaltung zur Verfügung. Bei Interesse lassen wir Ihnen gerne die Einwahldaten zukommen. Bitte schreiben Sie dazu eine kurze E-Mail an: stiftungoedp.de