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1. Klima-, Umwelt- und Artenschutz

„Weniger ist mehr“ ist die beste Grundlage für wirksamen Schutz der Artenvielfalt, der Ökosysteme und des Klimas.

„Weniger ist mehr“ ist die Voraussetzung für eine nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen wie Luft, Wasser, Boden, Wald und Rohstoffe.

„Weniger ist mehr“ bedeutet für die ÖDP Energieeinsparung, die Nutzung erneuerbarer Energien, Ökolandbau und Vorrang für eine Mobilität mit weniger motorisiertem Verkehr, Ressourcen- und Flächenverbrauch sowie weniger Lärm- und Umweltbelastung.

„Weniger ist mehr“ wird erreicht durch einen Mix an Instrumenten: Beendigung umweltschädlicher Subventionen, ökologische Kostenwahrheit und Einführung eines verbindlichen globalen Systems zur Herstellung einer Nullemissionswirtschaft.

Treibhausgas-Emissionen beenden und CO2 der Atmosphäre entziehen

  • Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels durch Klimaneutralität bis 2030 und anschließende Senkung der CO2-Konzentration in der Atmosphäre unter 350 ppm, um die Gefahr einer Heißzeit abzuwenden.
  • Entzug von CO2 aus der Atmosphäre mit umweltverträglichen Methoden, vor allem durch gesunde Böden und Humusaufbau in Land- und Forstwirtschaft sowie Anreicherung von Ackerböden mit pflanzenkohlehaltigem Kompost (z. B. Terra preta) aus nachhaltiger Produktion.

Energie- und Ressourceneinsatz verringern

  • Nutzen statt besitzen: Förderung von gemeinschaftlicher Nutzung, Verleih und Tausch.
  • Ausstieg aus der Wegwerfwirtschaft und Aufbau einer Kreislaufwirtschaft: Vorrang für Produkte, die aus nachwachsenden Roh- oder erneuerbaren Grundstoffen hergestellt werden und langlebig, reparierbar, effizient und energiesparend nutzbar sind.
  • Mehr gemeinschaftliche und sich ändernden Bedürfnissen anpassbare Wohnraumkonzepte.
  • Beschleunigte energetische Gebäudesanierung durch natürliche Baustoffe.

100 % erneuerbare Energien bis 2030

  • Beendigung des Braunkohleabbaus und Kohleausstieg deutlich vor 2030.
  • Vollständige Umstellung der Versorgung mit Strom, Wärme, Kälte und Antriebsenergie auf erneuerbare Quellen und eine Kopplung dieser Sektoren über elektrische Mobilität, Wärmepumpen, grünen Wasserstoff und Kraftstoffe aus nachhaltiger Produktion.
  • Beschleunigter Ausbau von Solar- und Windkraftanlagen unter angemessener Beachtung des Anwohner-, Arten- und Naturschutzes. Abbau willkürlicher bürokratischer Hürden und Vereinfachung von Planungsverfahren. Abschaffung aller Abstandsregeln für Windräder über 600 m. Verpflichtender Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung auf öffentlichen Gebäuden, wenn keine gravierenden Gründe dagegensprechen. Neue Bebauungspläne für Industrie-, Gewerbe- und Wohnbauten benötigen ebenso eine Verpflichtung zur Nutzung der Dachflächen für Photovoltaikanlagen.
  • Im notwendigen Gebäudebau sind Dachflächen mit Kollektoren zu belegen oder zu begrünen.
  • Behebung des Fachkräftemangels im Bereich der erneuerbaren Energien durch eine Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive im Handwerk.
  • Bürgerinnen und Bürgern, Landwirtinnen und Landwirten, Gewerbebetrieben u. a. ermöglichen, unkompliziert Strom, Wärme, Kälte aus erneuerbaren Quellen und erneuerbare Gase und Flüssigkeiten zu produzieren, zu nutzen, zu speichern, regional zu teilen und überregionale Netze zu entlasten.
  • Stimmen aus Politik und Wirtschaft werden lauter, der Atomkraft noch eine Chance zu geben, um die Pariser Klimaziele zu erreichen und „billige“ Energie zu erzeugen. Eine Renaissance der Atomkraft lehnen wir ab, da wir die Folgen eines Super-GAUs und die Risiken der Lagerung des anfallenden Atommülls für unkalkulierbar halten.
  • Der Ausstieg aus der Atomenergie muss lückenlos erfolgen. So fordern wir auch die Schließung der Urananreicherungsanlage Gronau, der Brennelementfertigungsanlage Lingen und die Stilllegung der Forschungsreaktoren in Garching bei München und in Mainz. Der Euratom-Vertrag zur Kernenergieforschung ist zu kündigen und die damit frei werdenden Gelder sollen zum europaweiten Ausbau der erneuerbaren Energien eingesetzt werden.

Nachwachsende Rohstoffe und erneuerbare Grundstoffe

  • Kreislaufwirtschaft umsetzen, Verbundstoffe und Materialien, deren Kreislaufführung schwierig ist, vermeiden und nach Möglichkeit ersetzen.
  • Weitreichende Maßnahmen zur Einführung von Mehrwegsystemen.
  • Materialien aus fossilen Ressourcen durch nachwachsende Rohstoffe wie Holz oder Pflanzenfasern ersetzen. Wo das nicht möglich oder sinnvoll ist, sind synthetische Grundstoffe (z. B. Wasserstoff, E-Fuels, Methan und Ammoniak) ausschließlich mittels erneuerbarer Energie herzustellen.

Umfassende Mobilitätswende

  • Reduktion des Pkw-Verkehrs um mindestens 50 % bis 2035.
  • Reduktion des Pkw-Bestands in Städten auf ein Drittel der heutigen Anzahl bis 2035.
  • Förderung des öffentlichen Nahverkehrs mit mindestens dem doppelten Budget (24 Mrd. Euro pro Jahr).
  • Erhöhung der Investitionen in ein flächendeckendes Schienennetz auf mindestens das Doppelte (12 Mrd. Euro pro Jahr). Elektrifizierung aller Bahnstrecken nach Schweizer Vorbild.
  • Einführung eines einheitlichen, europaweiten Ticket-Systems für Nah- und Fernverkehr.
  • Ausbau des internationalen Bahnverkehrs durch Förderung von Nachtzügen und eine schnelle Umsetzung international vereinbarter Bahnprojekte.
  • Massiver Ausbau der Rad- und Fußinfrastruktur.
  • Ermöglichung von City-Maut-Systemen.
  • Fördermittel für gebührenfreien Personennahverkehr.
  • Förderung von On-Demand-Angeboten und des Carsharings mit elektrisch angetriebenen Fahrzeugen. Mit intelligenten, Routen-optimierten Mobilitätsangeboten, die bequem über Telefon, Apps oder eine Webseite gebucht werden können, haben auch kleine Städte und der ländliche Raum die Möglichkeit, einen bedarfsgerechten ÖPNV anzubieten.
  • Reform der Tempolimits: 120 km/h auf Autobahnen, 80 km/h außerorts und 30 km/h innerorts mit Ausnahme geeigneter Hauptstraßen.
  • Neubau-, Ausbau- und Planungs-Stopp für Autobahnen und Fernstraßen.
  • Umfassende Elektrifizierung des motorisierten Verkehrs.
  • Neuzulassungsstopp für Pkw mit Verbrennungsmotoren ab 2025.
  • Wasserstoff und regenerative Kraftstoffe prioritär für Bus-, Schwerlast-, Schiffs- und Flugverkehr. Verbot von Kurzstreckenflügen unter 700 km Luftlinie. Abschaffung aller Subventionen und Steuervorteile für den Flugverkehr.
  • Bessere räumliche Verbindung von Arbeit, Freizeit, Gewerbe und Wohnen durch eine Siedlungsplanung mit kurzen Wegen.

Boden- und Artenschutz

  • Stufenweise Reduzierung des Flächenverbrauchs für neue Siedlungs- und Verkehrsflächen innerhalb von zehn Jahren auf Netto-Null. Vorrang für die Nutzung von Brachflächen und Leerständen vor der Neuversiegelung von Flächen. Im notwendigen Gebäudebau sind Dachflächen mit Kollektoren zu belegen oder zu begrünen.
  • Erhalt und Ausweitung von Naturschutzgebieten unter Schaffung von zusammenhängenden Biotopverbunden. Priorisierung der nationalen Flächenplanung: Naturschutzgebiete vor Land- und Forstwirtschaft, vor flächensparendem Wohnungsbau und Planung von Siedlungen mit kurzen Wegen, vor sonstiger Nutzung.
  • Übertragung der gesetzlichen Regelungen zum Artenschutz, die durch das ÖDP-Volksbegehren Artenvielfalt „Rettet die Bienen“ in Bayern geschaffen wurden, auf das gesamte Bundesgebiet.
  • Ökologische Landwirtschaft mit geringeren Tierbeständen und artgerechter Haltung.
  • Agrarförderung nach ökologischen Kriterien, Förderung von Schutzhecken und Randstreifen sowie des Humusaufbaus auf landwirtschaftlichen Flächen als Kohlenstoffsenke.
  • Schutz und Erhalt der vielfältigen Funktionen des Waldes durch klimaangepasste Aufforstung und Ausweisung von 10 % der Waldfläche als unbewirtschaftete Schutzgebiete. Stopp der Trockenlegung von Mooren und Wiederherstellung und Vernässung von Mooren im Rahmen von Renaturierungsmaßnahmen und durch Reaktivierung ausgetrockneter Moore. Ersatz der Torfnutzung durch erneuerbar gewonnenen Dünger.
  • Maßnahmen gegen die Abholzung tropischer Regenwälder auf internationaler Ebene.
  • Einbeziehung des Bodenschutzes in Handelsabkommen, um Bodenverschlechterung in Drittländern zu verhindern.

Sicherung der Wasserversorgung

  • Wasserversorgung in öffentlicher Hand. Keine Privatisierung der Wasserversorgung und Sicherung der Wasservorkommen für die Allgemeinheit.
  • Vermeidung von Flächenversiegelung.
  • Gemeinden, welche aus eigenen Brunnen oder Quellen mehr Wasser entnehmen als vom Wasserwirtschaftsamt genehmigt, sind finanziell zu bestrafen.
  • Keine Industrieansiedlungen in Wasserschutzgebieten.
  • Direkte Versickerung des Wassers im Boden zur Sicherung der Grundwassernachbildung.
  • Renaturierung und Erweiterung von Wasserrückhalteflächen als Hochwasserschutz.