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56. Bundesparteitag in Hof

Der 56. Bundesparteitag der ÖDP fand am 6./7. April 2019 in der Freiheitshalle Hof, Kulmbacher Str. 4, 95030 Hof, statt.

Fuel-Dumping

Die ÖDP fordert , dass die Flugaufsicht Genehmigungen zum Fuel-Dumping zeitgleich veröffentlicht z.B. über Radio, Verkehrsfunk und Internet sowie soziale Medien, damit sich Betroffene (chemiesensible Personen, Eltern von Kleinkindern, Tierhalter, Gärtner usw.) darauf einstellen können.

Militärausgaben

Die ÖDP spricht sich gegen eine pauschale Erhöhung der Militärausgaben – vorgesehen sind 2% des BIP bis 2024 – ohne Begründung im Einzelfall aus.

PFT (perfluorierte Tenside)

Die ÖDP fordert unabhängige wissenschaftliche Untersuchungen und gesetzgeberische Initiativen (Einschränkungen oder Verbote) zur Verbreitung, Wirkung und Sanierung von PFT auf Ackerflächen, in Gewässern und im Grundwasser und auf die Gesundheit von Mensch und Umwelt.

Verbot starke künstliche Intelligenz (KI)

Die ÖDP fordert ein internationales Verbot für die Entwicklung starker künstlicher Intelligenz (KI) sowie für die Verbindung lernfähiger KI mit dem Internet oder vergleichbaren Netzwerken. Ferner sind Forschung und Entwicklung hochentwickelter KI unter öffentliche Aufsicht zu stellen. Der Staat muss Gefahrenabwehrstrategien entwickeln, um seine Schutzpflicht gegenüber den BürgerInnen auch zukünftig wahrnehmen können. Die Bundesprogrammkommission wird beauftragt, einen redaktionell angepassten Ergänzungsvorschlag für das bundespolitische Programm zu erarbeiten.

Aussagen zur Impfpflicht im Bundespolitischen Programm

Impfen ist solidarisch. Eine möglichst hohe Impfrate schützt auch jene, die wegen Gegenanzeigen nicht geimpft werden können. Damit Impfungen grundsätzlich freiwillig bleiben können, bedarf es Aufklärung zu Risiken und Notwendigkeit. Die Einführung einer Impfpflicht in Deutschland ist abzulehnen.

Weitere Aussagen zur Ehe im Bundespolitischen Programm

Die Zivilehe ist für uns ein Bund zwischen zwei Menschen, die füreinander Verantwortung übernehmen. D.h. eine Zivilehe können sowohl zwei verschieden geschlechtliche als auch zwei gleichgeschlechtliche Partner/innen eingehen. Dabei orientieren wir uns an Artikel 6 (1) des deutschen Grundgesetzes: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“

Impressionen vom Bundesparteitag