Zur Hauptnavigation springenZum Hauptinhalt springen

Pressemitteilung

ÖDP gegen Kappung der Prozesskostenhilfe

Striedl: Aushöhlung bürgerlicher Rechte

„Die geplante Beschneidung der Prozesskostenhilfe zeigt wieder einmal, wie wenig wichtig die Koalition das Thema soziale Gerechtigkeit nimmt.“ Diese Aussage trifft Hermann Striedl, Richter a. D. und Rechtsexperte der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP).

Der Hintergrund: Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat jüngst einen Gesetzesentwurf vorgelegt, in dem die Bedingungen zum Erhalt der Prozesskostenhilfe stark eingeschränkt werden. Prozesskostenhilfe können zur Zeit diejenigen beantragen, die vor Gericht klagen möchten, aber nicht die finanziellen Mittel für einen Anwalt und für die Gerichtskosten haben.

„Mit der Novelle der Prozesskostenhilfe sollen angeblich 65 Millionen Euro eingespart werden. Ein Ziel, das auf dem Rücken der Ärmsten ausgetragen wird,“ so Striedl. „Es ist ein Hohn der Geschichte, dass sich ausgerechnet die FDP vor über 30 Jahren für die Einführung der Prozesskostenhilfe stark gemacht hat. Soziale Gedanken sind hier einer unglaublichen Klientelpolitik gewichen,“ empört sich Striedl.

Der ÖDP-Politiker sieht im aktuellen Vorschlag der Bundesjustizministerin eine Aushöhlung bürgerlicher Rechte. „Gesetze sind für alle gleich und nicht nur für die mit dicker Brieftasche.“ Auf die Äußerung einiger Befürworter der Gesetzesänderung, Bedürftige sollten Kredite beantragen, um einen Prozess führen zu können, erwidert Striedl: „Das ist an Zynismus nicht zu überbieten, denn welche Bank gibt einem Hartz-IV-Bezieher oder einer Mini-Jobberin schon einen Kredit?“ Striedl hofft, dass die Bundesregierung noch einmal zur Besinnung kommt und den Gesetzesentwurf verwirft.

 

 

Zurück