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13. Bekämpfung von Fluchtursachen – humane Asyl- und Flüchtlingspolitik

Flucht und Migration – vor allem in die benachbarten Länder – haben viele Ursachen: Kriege und Bürgerkriege, häufig unter Einsatz deutscher Waffen, Verfolgung aus religiösen Gründen, Misswirtschaft und Korruption und die Folgen von Freihandelsabkommen sowie der Lebens- und Wirtschaftsweise der Industrienationen. Zunehmend ist der Klimawandel mitursächlich oder Hauptursache von Flucht und Migration. Da Flüchtenden normale Reisemöglichkeiten meistens verwehrt sind, geraten sie oft in die Fänge organisierter Schlepper und versuchen unter Gefahr für Leib und Leben nach Europa zu kommen.
Wir sind mitverantwortlich für viele der Fluchtursachen. Die aktuelle Politik der EU und ihrer Mitgliedsstaaten unternimmt insgesamt zu wenig für ihre Behebung: Förderung gerechter Strukturen, Achtung der Menschenrechte und guter Regierungsführung in der Welt, faire Handelsbeziehungen, friedliche Behebung von Konflikten sowie Kampf gegen den Klimawandel und seine Folgen. So kommt es zu Hunger, unerträglicher Not, Unterdrückung und Konflikten und infolgedessen zu Flucht und Vertreibung.
Die Gewährung von Asyl und die Umsetzung der Genfer Flüchtlingskonvention sind unsere Pflicht und ein unverzichtbarer Akt der Menschlichkeit. Europa kann nicht alle Flüchtenden aufnehmen, aber eine Abschottung in einer „Festung Europa“ lehnen wir ab. Durch das Dublin-Verfahren werden Mitgliedsstaaten an den EU-Außengrenzen und die bevorzugten Zielländer in der Mitte und im Norden Europas übermäßig belastet und geraten an die Grenzen dessen, was möglich beziehungsweise gewünscht wäre.

Die ÖDP fordert daher auf EU-Ebene:
•    Ein gemeinsames europäisches Asylrecht.
•    Behebung von Fluchtursachen:

  • Umwandlung aller Handelsverträge in Fairhandelsverträge.
  • Hilfe zur Selbsthilfe und Unterstützung bei Wiedergutmachungs- und Versöhnungsprozessen in Krisengebieten.
  • Sparsamer und effizienter Umgang mit Rohstoffen.
  • Keine Rüstungsexporte außerhalb der EU und NATO, ausgenommen ein Land verteidigt sich gegen einen völkerrechtswidrigen Angriff.

•    Menschenwürdigen Umgang mit Flüchtlingen an den EU-Außengrenzen und in den Aufnahmestaaten und konsequentere Kontrolle der Einhaltung der Menschenrechte durch die europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache Frontex.
•    Faire Verteilung der Geflüchteten oder finanziellen Ausgleich nach Einwohnerzahl und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit der EU-Mitgliedsländer. Abschaffung der ungerechten Verteilung der Flüchtlinge, wie sie derzeit mittels der „Drittstaatenregelung“ des Dublin-Abkommens erfolgt.
•    Schaffung von Möglichkeiten, außerhalb der Grenzen der EU-Staaten einen Asylantrag für die EU stellen zu können.
•    Bekämpfung des Schlepperwesens durch Eröffnung sicherer und legaler Fluchtwege.
•    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen für Kontingentflüchtlinge, bis eine Rückkehr ins Heimatland möglich ist.
•    Ausweitung der organisierten Aufnahme von durch das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR anerkannten, besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen, die weder in ihr Heimatland zurückkehren noch in ihrem ersten Zufluchtsland bleiben können (Resettlement-Programme).
•    Mehr finanzielle Hilfen für die Flüchtlingslager außerhalb der EU.
•    Anerkennung von Klimaflüchtlingen.
•    Schaffung oder Ausbau von dauerhaften Perspektiven für abgelehnte Asylbewerber in deren Heimatländern.
•    Sicherstellung der Finanzierung des UNHCR und des Welternährungsprogramms (WFP).