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14. Lebensschutz und Bioethik

Die Würde des Menschen ist unantastbar, unabhängig von der Lebensphase, von körperlicher und geistiger Gesundheit und unabhängig vom Bewusstseinszustand. Elementarer Ausdruck dieser Würde sind das Recht jedes Menschen auf Leben, von der Befruchtung an bis zu seinem Tod, sowie der Grundsatz, dass Menschen niemals als Gegenstand und unter Nutzungs- oder Vermarktungsaspekten betrachtet werden dürfen.
Die Unantastbarkeit der Würde des Menschen und sein Recht auf Leben werden insbesondere am Anfang und Ende des Lebens immer mehr infrage gestellt und bedroht. Die ÖDP steht hier zur Einhaltung dieser elementaren Grundrechte. Pränatal- und Präimplantationsdiagnostik dürfen nicht zur Selektion und Tötung von Menschen genutzt werden.
Die ÖDP stellt sich konsequent gegen jede Kommerzialisierung, welche die Würde des Menschen antastet. Dazu gehören Leihmutterschaften, welche die Beziehung zwischen Mutter und Kind während der Schwangerschaft und ihre Bedeutung für seine weitere Entwicklung missachten, genauso wie kommerzielle Organspenden, welche das Tor zum Missbrauch von Menschen als Ersatzteillager für Organe öffnen.
Die ÖDP spricht sich gegen das Recht auf direkte aktive Sterbehilfe aus, da diese die Gefahr birgt, dass Druck auf Alte und Schwerkranke oder ihre Angehörigen ausgeübt wird, einer Tötung zuzustimmen, insbesondere wenn die palliative Versorgung aufgrund von fehlenden Versorgungseinrichtungen oder fehlenden finanziellen Mitteln nicht gewährleistet werden kann.
Gentechnologie, Klonen und die Forschung an und mit Embryonen werfen weitere ethische Fragen auf. Neue Erkenntnisse in Forschung und medizinischer Praxis sowie der gesellschaftliche Wandel sind dabei im Licht von Grundwerten, vor allem der Würde des Menschen, zu betrachten und müssen umfassend gesellschaftlich diskutiert werden. Dies geschieht vielfach unzureichend und zu spät.
Moderne biochemische Techniken wie CRISPR/Cas ermöglichen eine einfache Veränderung des Erbguts von Lebewesen. Damit bieten sie zwar ein enormes Potenzial für Forschung, Biotechnologie und Medizin, eröffnen aber auch Missbrauchsmöglichkeiten wie z. B. die Optimierung menschlicher Embryonen. Dem stellt sich die ÖDP entgegen.
Gentechnische Veränderungen von Keimbahnzellen sind vererbbar und können nicht rückgeholt werden, wenn gentechnisch so veränderte Organismen in die Umwelt freigesetzt werden. Darum lehnt die ÖDP die Freisetzung jeglicher Art von gentechnisch veränderten Lebewesen ab.

Die ÖDP fordert daher auf EU-Ebene:
•    Schaffung von kinder- und familienfreundlichen Strukturen in Sozialwesen, Wirtschaft und Arbeitswelt sowie die Bereitstellung von umfassenden Hilfen für Schwangere in Konfliktsituationen, damit ein Ja zum Kind ermöglicht und unterstützt wird und die Abtreibungszahlen gesenkt werden.
•    Konsequente Umsetzung und Weiterentwicklung der EU-Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderung, vor allem auch mit Blick auf eine umfassende Unterstützung von Eltern, die ein Kind mit voraussichtlicher Behinderung erwarten oder ein behindertes Kind haben.
•    Programme zur EU-weiten Adoption von Kindern aus Notsituationen, z. B. solchen, die durch Vergewaltigung von Frauen in Kriegsgebieten gezeugt wurden, sowie medizinische, psychologische und materielle Unterstützung von Frauen in Notsituationen während der Schwangerschaft und nach der Geburt.
•    Verbot der Leihmutterschaft und der damit einhergehenden körperlichen und psychischen Ausbeutung von Frauen.
•    Keine Selektion von Embryonen etwa durch Pränatal- und Präimplantationsdiagnostik.
•    Einen umfassenden Embryonenschutz. Verbot der Herstellung und Einfuhr menschlicher embryonaler Zelllinien.
•    Verbot des Klonens und Genetic Enhancements (17) von Menschen sowie gentechnischer Eingriffe in die menschliche Keimbahn.
•    Keine Verpflichtung zur Organspende in Mitgliedsstaaten und Verbot des Organhandels.
•    Richtlinie zum bedarfsgerechten Ausbau der Palliativversorgung sowie entsprechender Finanzierung der Hospizstationen und -dienste.
•    Keine Patentierung von Erbgut. Die genetische Vielfalt ist ein Gemeingut.
•    Einschränkung der Nutzung gentechnischer Methoden unter Berücksichtigung strenger ethischer Kriterien und unter Beachtung möglicher Risiken für Mensch und Umwelt.

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(17)   Gezielte Manipulation des menschlichen Erbguts, um gewünschte Eigenschaften hervorzurufen oder unerwünschte zu unterdrücken. Schleicher, N.: Art. „Enhancement“ (Version 1.0 vom 08.02.2017) in: Ethik-Lexikon, verfügbar unter: https://www.ethik-lexikon.de/lexikon/enhancement.