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7. Verbraucherschutz betrifft alle Lebensbereiche

Als einer der größten Binnenmärkte der Welt verfügt die EU über ein breites Gesetzeswerk, das den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Kapital regelt. Die Rechte der Konsumenten in diesem von der Wirtschaft dominierten Markt sind nach wie vor nicht ausreichend definiert. Belange wie das Recht auf ökologische und naturnahe Produkte, das Recht auf Reparatur in Verbindung mit dem Verbot von geplanter Obsoleszenz (9) haben bislang keine EU-weite Rechtsgrundlage. Nach wie vor haben belastete Nahrungsmittel und genmanipulierte Pflanzen in der EU freien Zugang zum Markt. Verbraucherschutz ist mittlerweile eine europäische Aufgabe, betrifft sämtliche Lebensbereiche: Lebensmittelherstellung, Informationen über Waren und Dienstleistungen, Internethandel und elektronischer Zahlungsverkehr, Reisevertragsrecht, Energiequellen, soziale Medien bis hin zum Mobilfunk.

Die ÖDP fordert insbesondere auf EU-Ebene:
•    Generelle Verpflichtung zur Anwendung des Vorsorgeprinzips, insbesondere wenn es die Gesundheit der Menschen betrifft.
•    Produktkennzeichnungspflicht für Inhaltsstoffe aller Nahrungsmittel, Körperpflege- und Kosmetikartikel: detailliert, leicht lesbar (Bio-Label gut sichtbar), verständlich und mit Angabe des Herstellers, des Erzeugungsortes sowie der verwendeten Vorprodukte und tierischen Bestandteile.
•    Verbot von Anbau, Zucht und Import gentechnisch veränderter Pflanzen, Tiere und Lebensmittel, auch der mittels Genschere (CRISPR/Cas) veränderten. Notwendige Änderung davon betroffener Freihandelsabkommen. Bis zur Verbotsumsetzung bedarf es gerade für Allergiker einer eindeutigen Kennzeichnung sämtlicher Produkte aus gentechnisch verändertem Material.
•    Verbot von Werbung für Alkohol, Tabak und andere Suchtmittel sowie für alle gesundheitsgefährdenden Nahrungsmittel, die einen zu hohen Anteil an zugesetztem Zucker und Zuckerersatzstoffen, Salz oder minderwertigen Fetten enthalten. Werbeverbot für gesundheitsgefährdende Nahrungsmittel insbesondere für Kinder und Jugendliche. Verpflichtung zur eindeutigen Nahrungsmittelkennzeichnung mit Nennung aller Zusatz-, Aroma- und Hilfsstoffe.
•    Verpflichtung zu gesundheitlich unbedenklichen Lebensmittelverpackungen, anderen Lebensmittelkontaktmaterialien und Geschirr durch klare Verbote für besonders stark schädigende Stoffe. Entfernung potenziell gesundheitsschädigender Produkte vom Markt und Einführung eines europäischen Zulassungsverfahrens. Stärkung der Überwachung der Vorschriften und Rechtsdurchsetzung.
•    Kennzeichnungspflicht von tierischen Produkten, damit Verbraucher bewusste Kaufentscheidungen für mehr Tierwohl treffen können. Einführung eines einheitlichen und verpflichtenden Tierwohl-Siegels! Verbraucherinformationspflicht über den Einsatz von Pestiziden, Antibiotika, Gentechnik unter Verwendung eindeutiger Bilder über die Tierhaltung.
•    Einführungspflicht eines EU-einheitlichen, verbraucherfreundlichen Vertragsrechts, EU-weites Klagerecht der Verbraucherverbände, Zulassung von Sammelklagen und Einführung eines europäischen Studiengangs „Nachhaltigkeit“.
•    Recht auf Reparatur von Produkten in Verbindung mit Verbot von geplanter Obsoleszenz.  Verpflichtung zur Bereitstellung von Software-Updates von mindestens zehn Jahren.
•    Verbot aller besonders bedenklichen Stoffe, insbesondere solcher mit krebserregenden, erbgutverändernden, fortpflanzungsgefährdenden und hormonverändernden (10) Eigenschaften sowie Verbot von gesundheitsgefährdenden Stoff- und Substanzgruppen (11) , gerade zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Schnellstmögliche entsprechende Überarbeitung der EU-Chemikalienverordnung (REACH).
•    Kein erneutes Einbringen persistent organischer Schadstoffe (POP) in den Wirtschaftskreislauf über das Recycling. Klare Kennzeichnung dieser krebserregenden, gefährlichen Chemikalien, besonders in Textilien, in Alltagsgegenständen und Verpackungen bis zur Verbotsumsetzung. Gleiche Anforderungen an die gesundheitliche Unbedenklichkeit von recycelten Materialien wie für neu produzierte.
•    Verbot von „Fast Fashion“ und anderen kurzlebigen Phänomenen. Verbindliche Anforderungen an die ökologische Nachhaltigkeit von Textil- und anderen Erzeugnissen, ökologische Effizienz entlang der gesamten Wertschöpfungsketten, echte Kreislaufwirtschaft, die auf Abfallminimierung und Ressourcenschonung setzt, Eliminierung von Schadstoffen wie auch Mikroplastik, gute Arbeitsbedingungen und Ermöglichung klarer Kaufentscheidungen der Verbraucher durch transparente Kennzeichnung in Form eines digitalen, aber auch analogen Produktpasses sowie Wegwerfverbot für Retouren.
•    Erleichterung der Wiederverwertung und des Recyclings sowie Minimierung der Restabfallmenge durch besseres Produktdesign, vor allem von Verbundmaterialien, und einheitliche Mülltrennsysteme in der EU. Stärkere Quoten für die Vermeidung von Müll, die die Abfallhierarchie widerspiegeln, d. h. Vorrang für Vermeidung und Wiederverwendung vor Recycling. Müllexportverbot insbesondere in Staaten des globalen Südens. Die Ausfuhr von ungefährlichen Abfällen zur weiteren Verwendung soll nur gestattet werden in Länder, die Abfälle nachhaltig behandeln können.
•    Als Folge der NSA-Affäre braucht es eine Systemgarantie zur vertraulichen und sicheren Übermittlung von Daten bei vollständig digitaler Souveränität. Kein Konsumentenzwang zum permanenten Nachkauf neuester Produkte wie etwa Smartphones, um nicht von Teilhabe ausgeschlossen zu sein.
•    Senkung der Strahlengrenzwerte für Mobilfunk-Sendeanlagen, Smartphones und andere Funksysteme auf anerkannte Vorsorgegrenzwerte. Kennzeichnungspflicht zur Strahlenintensität aller Geräte und Sender.
•    Einrichtung funkarmer Bereiche in öffentlichen Gebäuden, Krankenhäusern und Verkehrsmitteln. Minimierung der Funkbelastung in Naturschutzgebieten. Sicherstellung und Erhalt funkarmer Gebiete als Lebensraum für funksensible Menschen (zur Übermittlung von Gesprächen reicht minimale Funkstrahlung aus).
•    Erhalt der Barzahlmöglichkeit und funkunabhängiger Benutzung von Geldautomaten, ÖPNV und Fernverkehr (Recht auf analoge Lebensmöglichkeit und Datenschutz). Förderung von gesundheitsverträglicheren Alternativen zur Funkübertragung für funksensible Menschen z. B. durch optische Übertragungstechniken wie Li-Fi (12).
•    Beibehaltung der Entscheidungshoheit und Autonomie der Menschen, d. h. keine ethischen oder politischen Entscheidungen durch Algorithmen/künstliche Intelligenz.

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(9) Obsoleszenz: die [in seiner Herstellungsweise, seinen Materialien oder Ähnlichem angelegte] Alterung eines Produkts, das dadurch veraltet oder unbrauchbar wird.
(10) Endokrine Disruptoren
(11) Allen voran Organofluorchemikalien, Phthalate und Bisphenole in Produkten
(12) Light Fidelity, optische drahtlose Technologie zur Datenübertragung. https://www.ipms.fraunhofer.de/de/Components-and-Systems/Components-and-Systems-Data-Communication/Li-Fi-Data-Communication/Li-Fi-HotSpot.html