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12. Arbeit

Die extrem unterschiedlichen Lebensverhältnisse innerhalb der EU und weltweit haben zu Arbeitsmigration geführt. Dies hat eine ganze Reihe negativer Folgen wie Lohndumping und Schwarzarbeit, wachsende Konkurrenz im Niedriglohnsektor und um bezahlbaren Wohnraum, Ghettobildung und soziale Schieflagen – auch innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten. Länderübergreifende Arbeitsmigration entzieht oft den Herkunftsländern wichtige, dort ausgebildete Fachkräfte. Zur Vermeidung dieser negativen Konsequenzen brauchen die Arbeitswelt ebenso wie die Arbeitsmigration klare Rahmenbedingungen. Die europäische Gesetzgebung bezüglich Migration sollte insbesondere auf vergleichsweise motivierte und lernfähige Arbeitnehmer abzielen.
Bisher beteiligt sich die EU im Rahmen der WTO an den Verhandlungen zu TiSA. Alles bislang vom Dienstleistungsabkommen Trade in Services Agreement (TiSA) Bekannte verstößt gegen die Werte der EU. So sollen z. B. aus dem Nicht-EU-Ausland kommende Arbeiterinnen und Arbeiter nach dem Entsende-Land bezahlt und behandelt werden, nicht nach den Sozial- und Arbeitsvorschriften des EU-Landes, in dem die Leistung erbracht wird.

Die ÖDP fordert daher auf EU-Ebene:
•    Den sofortigen Ausstieg der EU aus den Verhandlungen zu TiSA.
•    Für die Arbeitswelt:

  • Grundsatz „Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit“ statt „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“.
  • Durchsetzung des Rechts, Gewerkschaften zu gründen, sowie Schutz und Erweiterung der Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
  • Gesetzliche Garantie existenzsichernder Löhne für alle Arbeitskräfte.
  • Recht auf (bezahlte) Weiterbildung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
  • Ausbau der Austauschprogramme für Jugendliche wie Erasmus+.
  • EU-einheitliche Mutterschutzregelungen: Verlängerung der Mindestdauer des Mutterschaftsschutzes auf 18 Wochen, davon mindestens zwei Wochen vor der Entbindung.
  • Fortzahlung von 100 % des sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts während des Mutterschaftsschutzes.
  • Anpassung des Arbeitsschutzes an die Herausforderungen einer sich wandelnden Arbeitswelt.
  • Schutz von Whistleblowern in Betrieben.

•    Für die Arbeitsmigration aus EU-Staaten:

  • Enge Auslegung der Werkvertragsregelung, damit sie nicht mehr zur Umgehung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung genutzt werden kann.
  • Einhaltung der Umwelt-, Sozial- und Beschäftigungsstandards (einschließlich Mindestlohn) des Mitgliedsstaates, in dem die Dienstleistung erbracht wird.

•    Für die Arbeitsmigration aus Nicht-EU-Staaten:

  • Die Schaffung eines einheitlichen europäischen Zuwanderungsgesetzes, das faire Chancen auf legale Zuwanderung in die EU bietet, aber nicht zu einer übermäßigen Abwanderung gut qualifizierter Fachkräfte aus den Herkunftsländern führt.
  • Mindestschutz der Arbeitnehmerrechte entsprechend den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO (International Labour Organisation).
  • Schaffung eines soziales Sicherungssystems, das – bei Berücksichtigung der nationalen Begebenheiten – in allen EU-Mitgliedsstaaten vergleichbar ist.
  • Praxisorientierte Ausbildung, bei der auf fachliche und sprachliche Qualifizierung und kulturelle Integration zu achten ist. Vermittlung des Leitbildes der europäischen Idee und des Einsatzes für das Gemeinwohl.
  • Eine Probezeit hinsichtlich der Aufenthaltsgenehmigung, die der Bewährung dient und das Streben nach Sozialleistungen verhindert. Anwendung des Prinzips „fordern und fördern“.