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Persönlicher Kommentar

Das Trauerspiel

um die Abgeordneten-Bestechung geht weiter: SPD und Grüne wollen demnächst völlig unzureichende und mit komplizierten Ausnahmeregelungen aufgeladene Gesetzentwürfe vorlegen. CDU/CSU und FDP wollen weiterhin gar nichts tun, um die 2003 unterzeichnete UN-Konvention zur Bekämpfung der Korruption endlich durch ein nationales Gesetz zu ratifizieren. Dabei wäre alles so einfach: Die UN-Konvention fordert in Sachen Korruption die Gleichbehandlung aller Personen, die in Verwaltung, Justiz oder Gesetzgebung ein Amt innehaben. Der feine Unterschied, ob dieses Amt durch Wahl oder durch Berufung bzw. Ernennung erlangt wurde, beschäftigt unsere gewählten Volksvertreter ungemein. Wer gewählt wurde, soll Geschenke annehmen dürfen, meinen nach wie vor viele Abgeordnete. Ich meine: Wer als Mitglied der Legislative Gesetze macht soll mindestens so streng von Korruption abgeschreckt werden wie alle jene, die  in Verwaltung und Justiz Gesetze anwenden.

Hinweis: Ein Aufsatz von mir zu diesem Thema ist 2009 in Band 199 der Schriftenreihe der Hochschule Speyer (Hans Herbert von Arnim, Hrsg.: Defizite in der Korruptionsbekämpfung und der Korruptionsforschung, Duncker+Humblot, Berlin 2009, S. 69ff) erschienen, den ich Interessierten gerne zusende.

Autor/in:
Bernhard G. Suttner
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