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Gesetz zur Parteienfinanzierung verstößt gegen das Grundgesetz: Bundesverfassungsgericht gibt ödp Recht

Karlsruhe/Würzburg: Mit Erleichterung hat der Generalsekretär der Ökologisch-Demokratischen Partei (ödp), Dr. Claudius Moseler, auf den für die ödp erfolgreichen Ausgang der Klage gegen das neue Parteiengesetz vor dem Bundesverfassungsgericht reagiert: "Das Bundesverfassungsgericht hat die Position der kleinen Parteien im politischen Gefüge gestärkt," so Dr. Moseler in einer Stellungnahme der ödp.

Hauptgrund der Klage war vor allem die sog. Drei-Länder-Klausel, die beinhalten sollte, dass eine Partei in mindestens drei Bundesländern über 1,0% der Wählerstimmen erhalten muss, um staatliche Wahlkampfkostenerstattung zu erhalten. "Gerade die ödp, die keine Firmenspenden annimmt, wäre bei Inkrafttreten des Gesetzes in ihren Handlungsmöglichkeiten stark eingeschränkt," begründet Dr. Moseler die Klage. Zwar hat die ödp bei der Europawahl die 0,5%-Hürde überschritten, die alternativ zur Drei-Länder-Klausel gilt, die Partei hielt dennoch an ihrer Klage fest. "Das Grundgesetz vermerkt ausdrücklich, dass Parteien an der politischen Willensbildung beteiligt sind. Durch das neue Parteiengesetz wären nur die großen Parteien in ihrer Machtposition gestärkt worden," erläutert Dr. Moseler weiter.

In seiner Begründung zum Urteil sagte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts, dass die Reform das Entstehen kleiner Parteien erschwere. Dies würde die Gefahr eines Verlustes der politischen Vielfalt bergen und dem Grundgesetz zuwiderhandeln, das auf eine Mehrparteiendemokratie ausgerichtet sei. Weiter argumentierte der Erste Senat, dass auch kleine Parteien integraler Bestandteil des politischen Systems seien. Die Drei-Länder-Klausel widerspreche außerdem der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland.

Die ödp wurde in dieser Angelegenheit von dem renommierten Parteienkritiker Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim vertreten. Der Jurist argumentierte in seiner Stellungnahme zur Klage auch mit der allgemeinen Benachteiligung kleiner Parteien durch die 5%-Hürde. Laut Wahlforschung erhielten nämlich kleine Parteien tendenziell weniger Stimmen als sie bekämen, wenn es keine Sperrklausel gäbe, so von Arnim.

Das Urteil im Volltext auf der Webseite des Bundesverfassungsgerichtes