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Persönlicher Kommentar

Eltern – Arbeitsmarkt – Kind

Es ist eine auf den ersten Blick harmlose Forderung, die man so immer wieder in politischen Programmen lesen und in kommunalpolitischen Debatten hören kann: Kindertagesstätten sollen ihre Öffnungszeiten „nach den Bedürfnissen der Eltern“ richten. Bei etwas tieferem Nachdenken und Nachfragen landet man aber schnell bei den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes: Wenn Schichtarbeit von den Eltern verlangt wird, dann muss eben auch die Kita eine Spät- und irgendwann auch eine Nachtschicht anbieten! Wenn Arbeit am Wochenende verlangt wird, brauchen wir eben auch eine Kita mit Wochenendöffnung. Da (alleinerziehende) Eltern keinen besonderen arbeitsrechtlichen Schutz in dieser Frage haben, wird aus dem Bedürfnis des Unternehmens ganz schnell ein Bedürfnis der Eltern, das von der Kita zu erfüllen ist. 

In einer wirklich humanen Gesellschaft würden sich die Öffnungszeiten der Kitas an den Bedürfnissen der Kinder ausrichten. In einer solchen Gesellschaft würde der Gesetzgeber (vor allem alleinerziehende) Eltern vor der Pflicht zur Schicht- und Wochenendarbeit schützen. In einer solchen Gesellschaft dürften kranke Kinder so lange zuhause bleiben, bis sie wieder ganz gesund sind; man hört nämlich, dass sich mehr und mehr nicht nur kranke Eltern in die Arbeit schleppen, sondern vorher auch noch ihre kranken Kinder in der Kita abgeben… man möchte ja seinen Arbeitsplatz nicht gefährden.  

Autor/in:
Bernhard G. Suttner
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