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Persönlicher Kommentar

Fehlanreize

Wer für die Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens („1000 Euro pro Monat für jeden!“) schwärmt, erntet wohlwollendes Interesse. Wer die finanzielle Anerkennung der Familienarbeit von Eltern und pflegenden Angehörigen einfordert, dem bläst der Wind scharf ins Gesicht: Arbeitgeberpräsidenten, Gewerkschaftsfunktionäre, Geschäftsführer von Wohlfahrtsverbänden, Sozialwissenschaftler, Grüne. Rote, Gelbe und auch viele Schwarze stoßen ins gleiche Horn: Geld für familiäre Erziehung, Betreuung und Pflege sei ein „Fehlanreiz“. Zu Deutsch: „Richtig“ ist Betreuung und Pflege in öffentlichen Einrichtungen; eine aktive Familie stellt einen „Fehler“ dar. „Richtig“ ist, dass sich alle möglichst andauernd dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen haben. „Richtig“ wäre anscheinend auch ein „Großversuch mit kollektiver Faulheit“. Falsch ist offensichtlich nur, was in Artikel 6 unseres Grundgesetzes steht: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“ Wer heute dieses Recht wahrnimmt und sich dieser Pflicht stellt, darf nicht mit Anreizen rechnen – vielmehr  steht sie/er unter Erklärungszwang und unter "Fehler"-Verdacht! .

 

 

Autor/in:
Bernhard G. Suttner
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