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Persönlicher Kommentar

Formell – materiell

Ich gestehe, dass ich einer falschen Hoffnung aufgesessen bin. Ich habe es als Erfolg des bürgerschaftlichen Widerstands interpretiert, was uns Minister Gabriel und Kommissarin Malmström versprochen haben: Bei TTIP werden keine privaten Schiedsstellen für den Investorenschutz akzeptiert; Minister und Kommissarin wollen einen neu zu schaffenden Handelsgerichtshof mit dieser Aufgabe betrauen. Das klang ganz gut.

Da ich aber Gelegenheit habe, mich ohne großen Aufwand hin und wieder mit einer Juristin zu unterhalten, wurden mir die Augen geöffnet: Der Erfolg ist minimal, weil er nur den formellen Bereich der Juristerei betrifft. Entscheidend ist aber die materielle Seite des Rechts: Wenn im TTIP-Vertrag steht, dass Investoren das Recht haben, entgangene Gewinnchancen einzuklagen, dann muss ein Gericht dieses materielle Recht des Investors durchsetzen – ganz gleich wie es zusammengesetzt ist!  Nur mal als Beispiel: Vattenfall verkauft seine Kohlesparte nicht an greenpeace sondern an einen internationalen Hedgefond und der deutsche Bundestag beschließt angesichts der Klimakatastrophe irgendwann den Kohleausstieg, dann muss auch jedes rechtsstaatlich handelnde Gericht die Interessen der Investoren schützen - wenn die materiellen Vertragsinhalte das so vorsehen.

Also: Formell hat der Widerstand einen Erfolg erzielt. Materiell brennt die TTIP-Hütte mehr denn je.

Autor/in:
Bernhard G. Suttner
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