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Persönlicher Kommentar

Politische Bildung – ein Defizit

Bernhard Suttner

Leider zeigt sich gerade, dass seit vielen Jahren die politische Bildung auf allen Ebenen – bei weitem nicht nur in der Schule – vernachlässigt wurde. In diversen Gesprächen erlebe ich, dass Grundrechte ganz selbstverständlich für „absolute Rechte“ gehalten werden. Obwohl im Privatleben die allermeisten akzeptieren, dass sich die eigenen Rechte mit den Rechten anderer ausbalancieren müssen, wird für das Verhältnis der Einzelperson zu Staat und Gesellschaft ganz selbstverständlich verlangt: „Mein Recht ist absolut.“

Absolutheit gilt aber ausschließlich für das Grundrecht „Menschenwürde“ nach Artikel 1 Grundgesetz. Da gibt es Gottseidank weder eine Änderungsmöglichkeit (vgl. die „Ewigkeitsformel“ Artikel 79.3), noch die Möglichkeit zur Abwägung oder gar zur Einschränkung per Gesetz!

Obwohl die Rechte, die Artikel 2 des Grundgesetzes beschreibt, als sehr zentral und sozusagen mit der Menschenwürde „eng verwandt“ gelten, spricht das Grundgesetz ausgerechnet an dieser Stelle ganz unverblümt von Begrenzung: Die „Rechte anderer“ geben das Maß für die „Entfaltung der eigenen Persönlichkeit“ vor. Die „verfassungsmäßige Ordnung“ darf nicht verletzt werden. Und - etwas altmodisch - das „Sittengesetz“ muss geachtet werden. Und ausgerechnet hier, im so grundlegenden Artikel 2, kommt schon die bekannte Formel vor: „In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“ Das heißt aber: Selbst hier handelt es sich nicht um ein absolutes Recht.

Wer sich um das Grundgesetz und die Grundrechte in Deutschland sorgt, hat ein wichtiges Anliegen. Man darf dabei aber die Systematik unserer Verfassung nicht ignorieren: Das Grundgesetz wurde für die Realität verfasst, nicht für ein Wolkenkuckucksheim. 

Autor/in:
Bernhard G. Suttner
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