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Persönlicher Kommentar

Teilzeit

Dieser Tage erzählte mir eine Mutter, dass sie nach der Elternzeit zurück an ihren Arbeitsplatz wollte. Im Vertrauen auf ihr gesetzliches Rückkehrrecht machte sie sich keine Sorgen. Allerdings ging die Sache nicht so aus, wie sie sich das vorgestellt hatte: Vorher in Vollzeit arbeitend wollte sie nun ihre Berufstätigkeit in Teilzeit fortsetzen – Kind und Familie waren zu einem wichtigen und vor allem guten Teil ihres Lebens geworden. Dafür sollte ausreichend Zeit bleiben. Das gesetzliche Rückkehrrecht bezieht sich aber nur auf den vor der Elternzeit tatsächlich erbrachten Arbeitsumfang. Wenn der Arbeitgeber nicht will, gibt es keine Rückkehr auf einen zeitlich reduzierten Arbeitsplatz!  Dieses Gesetz ist dringend korrekturbedürftig: Teilzeit ist die Schnittstelle von Postwachstumsökonomie und zeitgemäßer Familiengestaltung. Ein Gesetz, das Eltern zur Vollzeit zwingt, ist nicht mehr zeitgemäß, weil es Eltern behindert, die sich vom Hamsterrad des „immer mehr“ und von der „Zeitnot-Zivilisation“ in Richtung „gutes Leben“ umorientieren wollen, bereit sind, materiellen Ballast abzuwerfen und deshalb die Erwerbsarbeit reduzieren möchten.

Autor/in:
Bernhard G. Suttner
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