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Pressemitteilung

§ 218 muss erhalten bleiben

Bundesarbeitskreis Christen in der ÖDP bezieht Stellung

Skulptur zeigt sehr kleines Kleinkind in den Händen eines Menschen

Symbolbild: hhach/Pixabay

Mit großer Sorge hat der Bundesarbeitskreis Christen in der ÖDP bei seiner Wintertagung im Bergkloster Bestwig vom 13. bis zum 15. Januar 2023 über den Vorstoß der grünen Familienministerin Lisa Paus diskutiert, den Paragraphen 218 im Strafgesetzbuch ersatzlos zu streichen. “Für uns als Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) gehört das Bekenntnis zu ungeteiltem Lebensschutz zum politischen Grundkonsens”, sagt der Arbeitskreisvorsitzende Dirk Uehlein aus Karlsruhe. “Unsere gesamte Politik ist, wie es unser Grundsatzprogramm sagt, von der Achtung vor dem Leben geprägt.”

Ministerin Paus stelle leider einen falschen Zusammenhang her, wenn sie die ihrer Meinung nach notwendige Abschaffung des Paragraphen 218 mit dem Selbstbestimmungsrecht der Frau begründet - denn das ungeborene Kind ist eben nicht Teil der Mutter. 1 Daher steht sein Leben wie jedes andere menschliche Leben zwangsläufig unter dem besonderen Schutz des Staates. Das bestätigt auch die gesamte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach dessen Urteil von 1998 Schwangerschaftsabbrüche zwar unter bestimmten Bedingungen straffrei bleiben können, aber grundsätzlich rechtswidrig sind. 2 Das Grundrecht auf Leben des Kindes kann hier auch nicht gegen Freiheitsrechte der Schwangeren aufgewogen werden. Das Bundesverfassungsgericht hat schon in seinem Urteil von 1975 klargestellt, dass das Recht auf Leben nicht irgendein Grundrecht ist, sondern “die vitale Basis der Menschenwürde und die Voraussetzung aller anderen Grundrechte”. 3 Es steht somit vor allen Freiheitsrechten.

Der nach der deutschen Wiedervereinigung in einer langen gesellschaftlichen Diskussion mühsam gefundene Kompromiss einer Fristenlösung mit vorheriger Beratung trägt dieser Tatsache Rechnung und ermöglicht Frauen gleichzeitig eine straffreie Abtreibung. “Diesen Kompromiss aufzukündigen, würde neuerlich eine scharfe Diskussion auslösen - und angesichts der klaren verfassungsrechtlichen Lage am Ende nicht zu einem anderen Ergebnis führen”, vermutet Martin Weinmann, Krankenpfleger und stellvertretender Arbeitskreisvorsitzender.

Bei all dem ist uns klar, dass das Strafrecht nur einen Teil zum Schutz des ungeborenen Lebens beitragen kann. Die ÖDP fordert daher seit vielen Jahren eine gerechtere Familienpolitik und ein Erziehungsgehalt, so dass sich Familien ohne Angst vor gravierenden Nachteilen für ein Kind entscheiden können. Auch ein einfacherer Zugang zu Verhütungsmitteln und Aufklärung sind wichtig, um ungewollte Schwangerschaften zu vermeiden, so dass die Frage nach einer Abtreibung gar nicht erst aufkommen muss.

1 Allgemeiner biologisch-wissenschaftlicher Konsens, populärwissenschaftlich wiedergegeben z.B. in www.gesundheit.gv.at/leben/eltern/schwangerschaft/info/entwicklung-embryo.html  in dem Satz  „Kommt es in diesem Zeitraum zu einer Verschmelzung mit einer Samenzelle (Befruchtung), entsteht ein neuer Organismus.“

2 BVerfG-Urteil vom 27. Oktober 1998, Az. 1 BvR 2306/96, BVerfGE 98, S. 265 – 365

„gesamte Rechtsprechung“, weil auch Urteile z.B. zur Forschung an Embryonen dieser Linie entsprechen.

3 BVerfG-Urteil vom 25. Februar 1975, Az. 1 BvF 1-6/74, BVerfGE 39, 1

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