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Pressemitteilung

EuGH: Deutschland verletzt EU-Recht beim Artenschutz

Vom Zugpferd zum Bremsklotz: ÖDP kritisiert fehlenden Willen der Bundesregierung, die Arten- und Umweltschutzvorgaben der EU rechtzeitig und vollständig umzusetzen

Biene

Foto: pixabay.com, Katja

Aktuell laufen rekordverdächtige 17 Umweltschutz-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, drei mehr als im Jahr 2020 unter der schwarz-roten Vorgängerregierung. (1)  „Das zeigt überdeutlich, wie ernst die rot-grün-gelbe Bundesregierung Arten- und Umweltschutz wirklich nimmt“, sagt Helmut Scheel, 2. stellvertretender Bundesvorsitzende der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP). „Verschleppen, verwässern, blockieren – das ist die ganz reale Politik der deutschen Bundesregierungen. Deutschland ist längst nicht mehr das ökologische Zugpferd in Europa, sondern entwickelt sich zunehmend zum Bremsklotz.“

Die laut dem eigenen „Expertenrat für Klimafragen“ völlig unzureichenden, gegen deutsches wie EU-Recht verstoßenden Maßnahmen in Sachen Klimawandel  (2) seien dazu, so Scheel „nur ein Beispiel von vielen für halbherzige Politik“. Ein weiteres Beispiel sei das Drama um die Umsetzung der Habitatrichtlinie: Deutschland hat die seit über 30 Jahren geltende Habitatrichtlinie der EU noch immer nicht vollständig und gesetzeskonform umgesetzt. Zu diesem Ergebnis kam der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 21. September 2023 in einem Vertragsverletzungsverfahren (Az: C-116/222), dessen Kosten Deutschland vollständig tragen muss. Kommt die Bundesrepublik diesem Urteil nicht zeitnah nach, drohen nach einer erneuten Klage der EU-Kommission hohe Strafzahlungen.

Die Habitatrichtlinie der EU soll seit 1992 natürliche Lebensräume erhalten. Seit 2012 hat die EU-Kommission Deutschland mehrfach aufgefordert, endlich die offiziell ausgewiesenen Schutzgebiete mitzuteilen und die zu erreichenden Ziele und die dafür nötigen Maßnahmen zu nennen. (3)  Erst im Jahr 2020 kam Deutschland dieser Aufforderung nach, jedoch noch immer nicht vollständig. In seinem Urteil gab der EuGH der im Jahr 2015 eingereichten Klage der EU-Kommission weitestgehend recht: Die Bundesrepublik Deutschland habe gleich in dreifacher Hinsicht gegen geltendes EU-Recht verstoßen – indem sie „88 der 4606 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung nicht ausgewiesen“, dafür „keine detaillierten Erhaltungsziele festgelegt“ und für 737 Gebiete „nicht die nötigen Erhaltungsmaßnahmen festgelegt“ hat.

(1) European Commission at Work, https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=277628&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=771326, abgerufen am 22.09.2023
14 EU-Verfahren gegen Deutschland—wegen nicht eingehaltener Umweltrichtlinien, https://www.spiegel.de/politik/deutschland/umweltschutz-14-eu-verfahren-gegen-deutschland-im-umweltbereich-a-d8001cc2-62b8-47b6-94ee-9be9da731502, abgerufen am 22.09.2023

(2)  Stellungnahme zum Entwurf des Klimaschutzprogramms 2023, https://www.expertenrat-klima.de, abgerufen am 22.09.2023

(3) EuGH-Urteil: Deutschland verstößt gegen FFH-Richtlinie, https://www.agrarheute.com/management/recht/eugh-urteil-deutschland-verstoesst-gegen-ffh-richtlinie-611287, abgerufen am 22.09.2023

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