Pressemitteilung
Mercosur-Vertrag vor dem EuGH - wie geht es weiter?
Europa-Abgeordnete Manuela Ripa bezieht Stellung
Bild: Manuela Ripa, MdEP
Nach der Unterzeichnung des EU-Mercosur-Freihandelsabkommens in Paraguay (17. Januar) und der Anrufung des Europäischen Gerichtshofs durch das EU-Parlament (21. Januar) treiben EU-Ministerrat und EU-Kommission nun die provisorische Anwendung des Vertrags voran. Nach Auffassung der EU-Kommission ist dies möglich: Der Ministerrat hatte ihr Anfang Januar 2026 das Mandat zur Unterzeichnung erteilt und sich ausdrücklich für eine vorläufige Anwendung ausgesprochen. Nach Meinung der Kommission ist es nicht zwingend erforderlich, dafür eine Entscheidung des EU-Parlaments oder ein Gutachten des EuGH abzuwarten
Diese Rechtsauffassung ist allerdings umstritten: So verweist etwa Bernd Lange, der Vorsitzende des Handelsausschusses des Europaparlaments, darauf, dass der EU-Grundlagenvertrag von Lissabon eine vorläufige Anwendung eines Handelsabkommens ohne Zustimmung des Parlaments ausschließt. Befürworter des Mercosur-Abkommens im Europaparlament planen daher, zeitnah eine Parlaments-Abstimmung über die vorläufige Anwendung herbeizuführen.
Vor diesem Hintergrund war der EU-Gipfel am 22. Januar für die EU-Kommission von zentraler Bedeutung. Sie wollte ausloten, wie viel politische Rückendeckung die Mitgliedstaaten für eine vorläufige Anwendung noch vor einer Parlamentsentscheidung geben würden. Die deutlichen Stellungnahmen von Ratspräsident António Costa und mehreren Regierungschefs dürften diese Rückendeckung geliefert haben und machen eine provisorische Anwendung des Abkommens wahrscheinlicher.
Seitens des Mercosur-Staatenbunds muss mindestens ein Mitgliedsland das Abkommen ratifiziert haben, damit es vorläufig in Kraft treten kann. Uruguay gilt als möglicher erster Kandidat, ein konkreter Zeitplan ist jedoch bislang nicht bekannt.
Inhaltlich bleibt das Abkommen weiterhin stark umstritten. Kritiker weisen unter anderem darauf hin, dass Landwirte in den Mercosur-Staaten auch künftig Pestizide einsetzen könnten, die in der EU verboten sind, und dass das Abkommen zusätzliche Anreize für die Abholzung des Amazonas-Regenwalds schaffen dürfte. Viele Kritikpunkte würden übrigens auch dann bestehen bleiben, wenn der Europäische Gerichtshof grünes Licht für den Vertrag gibt. Denn der EuGH prüft nur die Vereinbarkeit des Vertrags mit EU-Recht in drei zentralen Fragen (siehe unten), nicht aber z.B. das Niveau des Umweltschutzes in Drittländern und die Auswirkungen des Mercosur-Abkommens auf diesen.
Die Prüfung des Abkommens durch den EuGH dürfte etwa ein bis zwei Jahre in Anspruch nehmen. Beanstandet der Gerichtshof Mängel am Vertrag, muss er nachverhandelt werden. Rechtliche Bedenken hat nicht nur das Europaparlament: So hatte auch Polen bereits eine Klage vor dem EuGH angekündigt.
Bei der Abstimmung im Europaparlament zur EuGH-Anrufung hat die ÖDP zu keinem Zeitpunkt gemeinsame Sache mit Rechtsaußen-Kräften gemacht. Die angenommene EuGH-Resolution wurde ausschließlich von demokratischen Abgeordneten erarbeitet und eingebracht. Für diese Resolution hat Manuela Ripa gestimmt. Die Rechtsaußen-Fraktionen hatten ebenfalls eine Resolution eingebracht, die Manuela Ripa abgelehnt hat. Es gab also keine Absprache oder gemeinsame Sache mit den extremen Rechten.
Die drei Fragen, die der EuGH prüfen soll:
1. Ist die Aufspaltung des Abkommens in eine Handelsteil und ein Partnerschaftsabkommen rechtens? Das Partnerschaftsabkommen müsste von den 27 nationalen Parlamenten, der Handelsteil nur vom EU-Parlament ratifiziert werden. Das Parlament „ist besorgt darüber, dass die Aufteilung des Mercosur-Abkommens der EU in das Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und dem Mercosur und das Interimsabkommen über den Handel möglicherweise nicht mit Artikel 218 Absätze 2 und 4 AEUV sowie mit dem Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung, dem Grundsatz des institutionellen Gleichgewichts und dem in Artikel 4 Absatz 3 und Artikel 13 Absatz 2 EUV verankerten Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit vereinbar ist; ist besorgt darüber, dass die vom Rat festgelegten Verhandlungsrichtlinien möglicherweise nicht eingehalten werden und dass sich dies auf die Abstimmungsregeln im Rat auswirken und die nationalen Parlamente daran hindern könnte, ihr legitimes Recht auf Mitsprache bei dem Abkommen auszuüben“
2. Ist der Gleichgewichts-Mechanismus rechtens? Dieser würde Konzernen Klagemöglichkeiten z.B. gegen europäische Umweltgesetzgebung einräumen. Das Parlament „ist besorgt darüber, dass der im Mercosur-Abkommen der EU vorgesehene Mechanismus zur Wiederherstellung des Gleichgewichts zumindest mit den Artikeln 11, 168, 169 und 191 AEUV und den Artikeln 35, 37 und 38 der Charta unvereinbar sein und die Fähigkeit der EU, die Autonomie der Rechtsordnung der EU zu wahren, gefährden könnte“
3. Ist das europäische Vorsorgeprinzip in Gefahr? Das Parlament „ist besorgt darüber, dass das Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und dem Mercosur und das Interimsabkommen über den Handel die Anwendung des Vorsorgeprinzips beeinträchtigen könnten, was zu einer Unvereinbarkeit zumindest mit den Artikeln 168, 169 und 191 AEUV sowie den Artikeln 35, 37 und 38 der Charta führen könnte; ist ferner besorgt darüber, dass das Vorsorgeprinzip beeinträchtigt werden könnte, wenn einem Schiedspanel die Befugnis erteilt wird, die Anwendung des Vorsorgeprinzips durch die EU zu bewerten“
