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Pressemitteilung

ÖDP fordert klare Trennung zwischen Mandat und Partei

Moseler: Keine Chancengleichheit gegeben

 

„Die Bundestagsparteien setzen ihre Parlamentsmitarbeiter für den Wahlkampf ein und missbrauchen so Steuergelder.“ Das sagt Dr. Claudius Moseler, Generalsekretär der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) anlässlich des Report-Mainz-Berichts über die Verwendung von Abgeordnetengeldern für den Wahlkampf.

Der Bericht hat aufgedeckt, dass Bundestagsabgeordnete ihre Mitarbeiter für den Wahlkampf einsetzen, obwohl diese nur für die Parlamentsarbeit vom Steuerzahler finanziert werden. „Damit erschleichen sich die Bundestagsparteien gegenüber den nicht im Bundestag vertretenen Parteien einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil,“ so Dr. Moseler. Somit sei keine Chancengleichheit gegeben und die kleineren Parteien würden benachteiligt. Der bekannte Verfassungsrechtler Prof. Hans Herbert von Arnim ist der Meinung, dass diese Praxis rechts- und verfassungswidrig sei. Er bemängelt zudem, dass es keine Kontrolle, z. B. durch den Bundesrechnungshof gebe. Von Arnim sagt außerdem, dass hinsichtlich der Wahlkampfhilfe durch Abgeordnetenmitarbeiter der Tatbestand der strafrechtlichen Untreue vorliege.

ÖDP-Politiker Moseler fordert eine bessere Kontrolle der Wahlkampffinanzierung und Kontrollbefugnisse des Bundesrechnungshofes. „Durch die offenbar gängige Praxis der unzulässigen Verwendung von Steuergeldern nimmt die Demokratie Schaden. Diese Art der verdeckten Parteienfinanzierung muss beendet werden.“ Aus diesem Grund klagt die ÖDP vor dem Bundesverfassungsgericht gegen diese verdeckte Parteienfinanzierung durch Staatsgelder von Fraktionen, Abgeordnetenmitarbeiter und parteinahe Stiftungen.

Der Link zur Klage: https://www.oedp.de/aktuelles/aktionen/verdeckte-parteienfinanzierung/

 
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