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Pressemitteilung

ÖDP: Handeln statt Reden!

Expertenrat: Bundesregierung versagt beim Klimaschutz

Klimaschutz jetzt!

Bild: dmncwndrlch / pixabay.com

Krachend verfehlt das neue Klimaschutzprogramm der Bundesregierung die gesetzlichen Mindestanforderungen. Wie sich die Maßnahmen auf den Treibhausgas-Ausstoß auswirken werden, lässt sich nur grob schätzen, denn dazu fehlen die Berechnungsgrundlagen. Zu diesen verheerenden Ergebnissen kommen die beiden am 22. August vorgestellten Gutachten des „Expertenrats für Klimafragen“. Die Umweltschutzpartei ÖDP bedauert das Versagen auch Grün-geführter Ministerien und fordert ein wirksames Sofortprogramm für echten Klimaschutz.

Berlin, 23.08.23 – „Das grenzt an Arbeitsverweigerung, was die Bundesregierung einmal mehr in Sachen Klimaschutz abliefert“, resümiert Helmut Scheel, 2. stellvertretender Bundesvorsitzender der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP), gestützt auf die neuen Gutachten des von der Bundesregierung eingesetzten Expertenrats für Klimafragen (https://expertenrat-klima.de). „Wir brauchen Klimaneutralität bis spätestens 2030 und dafür ein Sofortprogramm, das die ÖDP seit Jahren fordert: Mobilitätswende und Tempolimits – jetzt. Energiesparen statt LNG-Terminals und fossile Energieträger subventionieren. Weniger Bürokratie für mehr Nachhaltigkeit bei der Energieversorgung, der Nahrungsmittelproduktion. Wir müssen endlich Handeln statt Reden!“

Harsche Kritik der Klima-Experten

In der „Stellungnahme zum Entwurf des Klimaschutzprogramms 2023“ übt der Expertenrat harsche Kritik an der Arbeit der Bundesregierung: Diese gehe davon aus, dass selbst mit diesem Klimaschutzprogramm bis 2030 eine Lücke von 200 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten klaffen werde. „Aus der festgestellten Zielerreichungslücke folgt, dass das Klimaschutzprogramm 2023 nicht den Anforderungen an ein Klimaschutzprogramm gemäß Klimaschutzgesetz entspricht“, so das Gutachten wörtlich. Mit anderen Worten: Die Bundesregierung hält sich nicht einmal an die eigenen – aus Umweltschutzsicht wenig ambitionierten – gesetzlichen Mindestanforderungen. Auch EU-rechtlich ist dies höchst bedenklich: „Der Expertenrat weist zugleich darauf hin, dass eine erhebliche Lücke zur Erreichung der Ziele auch innerhalb der Lastenteilung in der Europäischen Klimaschutzverordnung zu erwarten ist.“ Daher drohten Deutschland unter anderem Strafzahlungen bzw. Verpflichtungen zum Erwerb von Emissionsrechten von anderen EU-Mitgliedsländern. Zugleich kritisiert der Expertenrat grobe methodische Mängel: „In Anbetracht der vorliegenden inkonsistenten Datenlage ist eine zuverlässige Aussage über die Gesamtminderungswirkung der Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2023 methodisch nicht möglich.“
Detaillierter äußert sich der Expertenrat in dem zeitgleich vorgelegten „Prüfbericht 2023 für die Sektoren Gebäude und Verkehr“ zu diesen beiden Bereichen. Beide Sektoren verfehlen die gesetzlichen Anforderungen selbst nach der zu optimistischen Einschätzung der Bundesregierung: „Während die kumulierte Lücke ausweislich der Daten der Bundesregierung für den Gebäudesektor bei etwa dem halben Zielwert für die Jahresemissionen des Jahres 2030 liegt, ist es beim Verkehr etwa das 1,4- bis 2,3-fache. Zudem gibt es für beide Sektoren Hinweise darauf, dass mit dieser Quantifizierung tendenziell eine Überschätzung der Minderungswirkung erfolgt.“
Dazu Helmut Scheel: „Wunschdenken hilft nicht gegen den Klimawandel. Wer wirklich etwas gegen ihn tun will, muss die ÖDP wählen!“

 

Krasse Abweichungen

Krasse Abweichungen: Die Treibhausgase (THG) im Verkehrssektor werden bis 2030 die gesetzlich vorgesehenen Höchstmengen deutlich überschreiten. Quelle: Expertenrat für Klimafragen, Prüfbericht 2023 für die Sektoren Gebäude und Verkehr, Stand: 22.08.2023

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