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Pressemitteilung

Politische Wettbewerbsverzerrung beenden

ÖDP begrüßt Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Förderung von parteinahen Stiftungen und fordert Gleichberechtigung

Karlsruhe – Die einseitige Förderung parteinaher Stiftungen ist der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) seit vielen Jahren ein Dorn im Auge. Endlich hat das Bundesverfassungsgericht am 22.02.2023 die bisherige Praxis der Parteienfinanzierung durch Bundesmittel für verfassungswidrig erklärt (2 BvE 3/19) und dafür eine gesetzliche Grundlage gefordert.

Seit Jahren erhalten die Konrad-Adenauer-, Friedrich-Ebert-, Rosa-Luxemburg-, Heinrich-Böll-, Hanns-Seidel- und die Friedrich-Naumann-Stiftung sehr viel Geld vom Steuerzahler. Allein im Jahr 2022 erhielten diese sechs parteinahen Stiftungen rund 660 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt – ohne, dass es dafür bislang eine gesetzliche Grundlage gibt. Dagegen hatte die AfD geklagt und einen Teilerfolg erzielt. „Der verfassungsrechtliche Status der Parteien gewährleistet das Recht, gleichberechtigt am politischen Wettbewerb teilzunehmen. Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG garantiert den politischen Parteien nicht nur die Freiheit ihrer Gründung und die Möglichkeit der Mitwirkung an der politischen Willensbildung, sondern auch, dass diese Mitwirkung auf der Basis gleicher Rechte und gleicher Chancen erfolgt“, so das Bundesverfassungsgericht in seiner Urteilsbegründung. Es führt in seiner neuen Entscheidung aus, dass „durch die Stiftungstätigkeit für den politischen Wettbewerb relevante Effekte eintreten“. Die Bildungsarbeit der politischen Stiftungen sei ein“ wichtiger Resonanzkörper für die Verbreitung politischer Vorstellungen der nahestehenden Partei“. Diese profitiere u. a. durch die Forschungstätigkeit der Stiftungen. Die Begabtenförderung der Stiftungen eröffne den nahestehenden Parteien die Chance zur Gewinnung und Förderung qualifizierten Nachwuchses.

Die richtungsweisende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Stiftungsfinanzierung begrüßt die ÖDP – wenngleich mit leichten Bauchschmerzen. Die ÖDP hatte selbst bereits gegen die Praxis der indirekten Parteienfinanzierung geklagt. „Entweder, es bekommen ALLE politischen Parteien eine indirekte Förderung durch finanzielle Zuschüsse für parteinahe Stiftungen – oder KEINE“, sagt dazu Charlotte Schmid, Bundesvorsitzende der ÖDP. Sie fordert die Bundestagsparteien auf, in dem nun zügig zu erlassenden Gesetz die „massive Wettbewerbsverzerrung“ durch die einseitige Förderung einiger weniger Parteien unverzüglich zu beenden und zugleich strikte Verfassungstreue für die Mittelvergabe einzufordern.

„Künftig sollte der Bundestag die Stiftungen aller Parteien unterstützen, die fest auf dem Boden der Verfassung stehen und seit mindestens zehn Jahren entweder mindestens 300 Mandate in Kommunalparlamenten innehaben – oder in mindestens drei Landesparlamenten oder im Bundestag oder im EU-Parlament vertreten sind“, betont Dirk Uehlein, Bundesschatzmeister der ÖDP.

„Wir als ÖDP bedauern, dass jetzt auch eine Partei von Millionen Steuergelder zusätzlich profitieren wird, deren Verfassungstreue fraglich ist. Dennoch begrüßen wir, dass das Bundesverfassungsgericht die einseitige Bevorzugung der Parteien CDU, CSU, Die Grünen, Die Linken, FDP und SPD endlich klar benannt hat“, so Charlotte Schmid.

„Die wichtigsten sechs parteinahen Stiftungen der etablierten Bundestag-Parteien bekommen derzeit exklusiv rund dreimal so hohe Bundeszuschüsse wie die im Bundestag vertretenen Parteien. Dieser Zustand ist untragbar“, betont Bundesschatzmeister Dirk Uehlein.

Außenaufnahme Bundesverfassungsgericht

Foto: U.Pohlmann/Pixabay

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