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Pressemitteilung

Dr. Wolfgang Herles gibt strafbewehrte Unterlassungserklärung ab.

Dr. Herles darf Sebastian Frankenberger nicht als "wildgewordener Jungfaschist" bezeichnen.

 

In dem einstweiligen Verfügungsverfahren Frankenberger gegen Dr. Herles hat Herr Dr. Herles nun die von Herrn Frankenberger beantragte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben. Er verpflichtet sich hierin, es bei Vermeidung einer Vertragsstrafe zu unterlassen, Herrn Frankenberger als "wild gewordenen Jungfaschisten" zu bezeichnen. Herr Frankenberger ist allerdings zu weiteren rechtlichen Schritten entschlossen. Sowohl eine Strafanzeige wegen Beleidigung wie auch ein Hauptsacheverfahren sind in Vorbereitung. "Es gibt klare Grenzen der Meinungsfreiheit", so Frankenbergers Anwalt Guido Gaudlitz von der Kanzlei Dr. Rehbock. "Der BGH hat so z. B. die Verwendung des Begriffes 'Oberfaschist' für rechtswidrig erklärt." Die Grenzen des Vertretbaren sind hier klar überschritten worden. 

 Das ZDF hat sich mittlerweile von den Äußerungen von Herrn Dr. Herles klar distanziert. Die Fernsehsendung, in der Herr Dr. Herles die streitige Äußerung tätigte, ist mittlerweile von der Website des Senders PHOENIX verschwunden.

 

 
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