66. Bundesparteitag online
Die wichtigsten Beschlüsse des Online-Parteitages
Extremismus-Papier
Der Bundesparteitag hat das bereits vom Bundesvorstand im Jahr 2022 verfasste Papier zur Abgrenzung von jeglichem Extremismus beschlossen. Dies auch mit Blick auf die aktuellen politischen Entwicklungen in Deutschland und weltweit. Hier geht es um die Abgrenzung der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) von rechts- und linksextremistischen, nationalistischen, antisemitischen, rechtspopulistischen und gewaltverherrlichenden Gruppierungen und Parteien. Dabei heißt es bei der Beschreibung unserer Werte in der Einleitung:
Die Ökologisch-Demokratische Partei ist eine wertorientierte Partei der politischen Mitte. Die Beachtung ökologischer und sozialer Zusammenhänge, die Ehrfurcht vor dem Leben, die Verantwortung für die Zukunft unserer Kinder und die Besinnung auf ethische Werte sind die Leitlinien unserer Politik. Verantwortungsbewusstes politisches Denken und Handeln setzt ethische und demokratische Wertmaßstäbe voraus. Dies gilt umso mehr angesichts des zunehmenden Werteverfalls in Gesellschaft und Politik. Das Interesse an der Sicherung des Überlebens von Mensch und Natur, der Schutz der Umwelt um ihrer selbst willen und für uns Menschen sowie gerechte Beziehungen zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen müssen Vorrang vor privaten und wirtschaftlichen Interessen haben. Die Würde des Menschen ist oberstes Prinzip unserer Verfassung und der ÖDP.
Die weiteren Ausführungen zu diesem Thema können Sie hier lesen!
Bundespolitisches Programm
Der Bundesparteitag hat das Bundespolitischen Programm fortgeschrieben. Dabei wurden umfangreiche Texte zur Friedenspolitik, zur Rolle der Bundeswehr, zum Mobilfunk und zum Wahlrecht beschlossen. Hinzu komme eine Reihe kleinerer Ergänzungen und redaktionelle Anpassungen.
Hier nun einige wesentliche Beschlüsse aus den Bereichen Friedens- und Verteidigungspolitik:
- Nur die UN sind jedoch berechtigt, Beschlüsse über friedenserhaltende und friedensschaffende Maßnahmen zu fällen; nur die UN haben die politische Legitimität, langfristig für Frieden und Sicherheit zu sorgen. Dies schmälert jedoch nicht das Recht der Staaten zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung im Falle eines völkerrechtswidrigen Angriffs gemäß Artikel 51 der UN-Charta.
- Dual-Use-Güter, welche voraussichtlich zur militärischen Verwendung bezogen werden fallen uneingeschränkt unter das Sanktionsrecht. Für Dual-Use-Güter und Überwachungstechnik, die gegen die eigene Opposition oder Zivilgesellschaft eingesetzt werden kann, ist die Lieferung an die Überprüfbarkeit der Verwendung zu binden.
- Das Vetorecht im UN-Sicherheitsrat ist umgehend abzuschaffen bzw. müssen Vetos durch die Vollversammlung aufgehoben werden können.
- Die ÖDP betrachtet den Grundwehrdienst als freiwillige Wahloption für das Sozial-ökologische Gemeinwohljahr im Bereich Sicherheit.
- Die Verteidigungsarmee Bundeswehr darf darüber hinaus – auch in Krisenzeiten – nicht auf verfassungswidrige Interventionen durch militärischen Angriff ohne UN-Mandat umgestellt werden. Die Bundeswehr als Berufsarmee darf nur im Rahmen von Bündnisfällen auf Grund der Mitgliedschaften NATO und EU zur Verteidigung gegen einen Aggressor eingesetzt werden.
Die aktuelle Fassung kann hier abgerufen werden!
Digital-Omnibus der EU-Kommission
Außerdem wurde der vorliegende politische Antrag zum Thema Digital-Omnibus beschlossen. Darin wird gefordert:
Als ÖDP setzen wir uns für den Schutz des Einzelnen vor Missbrauch und Manipulation jeglicher Art ein, auch im digitalen Raum. Die Aufweichung des Datenschutzes durch den von der EU-Kommission vorgelegten sogenannten Digital-Omnibus lehnen wir deshalb ab. Insbesondere die geplanten Veränderungen zum Anwendungsbereich der Datenschutzgrundverordnung und die Einführung eines Privilegs für Verarbeitungen mit Künstlicher Intelligenz würden den Schutz des Individuums vor Missbrauch seiner Daten gefährden.