Persönlicher Kommentar
Koalitionsvertrag und Grundgesetz
Helmut Kauer, 2. stellv. ÖDP-Bundesvorsitzender
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen, so lautet sinngemäß Artikel 38 unseres Grundgesetzes.
Und was ist letzten Montag abgegangen? Da haben die Parteien den Koalitionsvertrag unterschrieben, namentlich Merz, Söder und Klingbeil als Parteivorsitzende. Söder gehört im Gegensatz zu Merz und Klingbeil nicht einmal dem Bundestag an. Nach meinem Verständnis des Grundgesetzes ist der Koalitionsvertrag für die Abgeordneten nicht verbindlich, denn er stellt ja eigentlich Aufträge und Weisungen dar. Man hätte das umgehen können, indem die Abgeordneten den Vertrag unterschreiben oder zumindest die Fraktionsvorsitzenden nach einer Abstimmung in ihren Fraktionen. Friedrich Merz war da doch nicht mehr als Fraktionsvorsitzender im Amt, es ist ja ein neuer Bundestag welcher die konstituierende Sitzung hinter sich hat. Jens Spahn und Dr. Matthias Miersch wurden erst später gewählt.
Aber das fehlerhafte Verfahren, welches seit vielen Legislaturperioden angewendet wird, ist doch nur der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt. Der Inhalt ist schon mangelhaft. Da werden Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger abgebaut, Informationszugänge für diese sowie die Presse beschränkt, Umweltschutz und Klimaschutz aufgeweicht, mit Ankündigungen die AfD gestärkt, anstatt sie zu bekämpfen oder die Aufweichung des Lieferkettensorgfaltsgesetzes, was gleichbedeutend mit einer Einschränkung von Menschen und Kinderrechten ist.
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Wir brauchen unbedingt die Direkte Demokratie auf Bundesebene, damit wir den Pfusch, welchen CDU / CSU und SPD mal wieder machen, korrigieren können. Die ÖDP steht uneingeschränkt zur Direkten Demokratie auf Bundesebene, auch in Haushaltsfragen. Wenn man unabhängige Politik und unabhängige Politiker will, muss man die ÖDP wählen. Sie ist die einzige Partei, die Konzernspenden ohne Wenn und Aber ablehnt.