Persönlicher Kommentar
Schützen wir den Sonntag
1958 bis 1989 waren die Geschäfte Montag mit Freitag von 8 bis 18:30 Uhr und am Samstag meist bis 14 Uhr geöffnet, der erste Samstag im Monat war „langer Samstag“ mit erlaubter Öffnungszeit bis 18 Uhr.
Und die Menschen in Deutschland sind verhungert? Ok, man konnte am Samstagnachmittag beim Kramer um die Ecke klingeln und noch ein Päckchen Backpulver holen um den Sonntagskuchen backen zu können. Man hatte aber Vorräte zu Hause und das ohne Gefriertruhe. Einkaufen am Sonntag war nicht notwendig. Und heute haben wir Gefriertruhen und Mikrowelle, da kann ich Vorräte anlegen und brauch nicht am Sonntag einkaufen, selbst wenn man die ganze Woche arbeitet.
Schützen wir den Sonntag und die Familie
In unserem Grundgesetz steht „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“ Was hat dies mit dem Schutz des Sonntags zu tun? Viel, denn Familien leben von gemeinsamen Aktivitäten und dazu braucht man einen gemeinsamen Termin. Umso mehr sich die arbeitsfreien Tage auseinanderentwickeln, umso mehr zerfallen die Familien. Zur Erinnerung, die psychischen Probleme, hervorgerufen durch Einsamkeit, steigen. Schützen wir also mit dem Sonntag den Familientag.
Schützen wir den Sonntag, die Familie und die Gesellschaft
Nicht nur die Familie braucht einen gemeinsamen Feiertag, auch die Gesellschaft benötigt diesen. Freunde müssen sich treffen, aber auch Vereine brauchen gemeinsame Termine, die über die Abendstunden hinaus gehen, ganz zu schweigen von den religiösen Gemeinschaften zur Feier von Gottesdiensten. Das Bundesverfassungsgericht formuliert das so: „Die Sonn- und Feiertagsgarantie fördert und schützt nicht nur die Ausübung der Religionsfreiheit. Die Arbeitsruhe dient darüber hinaus der physischen und psychischen Regeneration und damit der körperlichen Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG). Die Statuierung gemeinsamer Ruhetage dient dem Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG). Auch die Vereinigungsfreiheit lässt sich so effektiver wahrnehmen (Art. 9 Abs. 1 GG). Der Sonn- und Feiertagsgarantie kann schließlich ein besonderer Bezug zur Menschenwürde beigemessen werden, weil sie dem ökonomischen Nutzendenken eine Grenze zieht und dem Menschen um seiner selbst willen dient.“
Dank an alle, die für uns an Sonn- und Feiertagen trotzdem arbeiten, die Mitglieder der Blaulichtfamilie, medizinisches Personal, alle welche für unsere Versorgung mit Wasser, Strom und ÖPNV sorgen, die Vielen, die uns in Gaststätten oder Beherbergungsbetrieben umsorgen, und die Vielen, die ich hier vergessen habe.
Helmut Kauer,
2. stellv. Bundesvorsitzender

