Zur Hauptnavigation springen Zum Hauptinhalt springen

Persönlicher Kommentar

Sprechen wir mal über die Pensionen

Prof. Dr. Herbert Einsiedler

Die Rentenreform wird eifrig diskutiert. Völlig im Schatten der Diskussion liegt die Altersversorgung für Beamte, die Pensionen. Im Grunde geht es bei der Diskussion um die gesetzlichen Altersversorgungen. Und da gehören die Pensionen mit dazu.

Die Forderung, auch Beamte sollten in die Rentenkasse einzahlen, weist in die richtige Richtung. Springt aber für eine Integration der Altersversorgungssysteme zu kurz.

Wie stellen sich jetzt Pensionen im Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung. Beides sind Altersversorgungssysteme. Beide zeigen nur die halbe Wahrheit auf, da sich Alterseinkommen aus weitaus mehr Quellen speisen.

Aber wie sind nun die Leistungen beider Systeme im Vergleich?
Bundesbeamte und Richter erhalten monatlich 3716 €, Beamtinnen 3123 € (1); im Schuldienst im Landesbereich 4115 € bzw. 3262 €; im kommunalen Bereich 3753 € bzw. 2948 €.

Wie sieht es bei den Renten aus?  Die durchschnittliche Altersrente bei Männern betrug 2022 1295 €, bei Frauen 863 €. (2)
 Wie sieht nun die Finanzierung der beiden Altersversorgungssysteme aus?

Die Pensionen sind steuerfinanziert. Der Staat hat bei seinen Beamten und Beamtinnen die Altersversorgung verfassungsrechtlich geschützt zu alimentieren. Es gibt keine Versicherung, in die die Beamte während ihrer aktiven Zeit einzahlen. Der Fairness halber seit angemerkt, dass im Vergleich zu Tarifangestellten die Vergütung der Beamten niedriger liegt; somit leisten Beamte einen Gehaltsverzicht, der auch als Beitrag zur Altersversorgung angesehen werden kann. Die Summe der Pensionskosten deutschlandweit beliefen sich 2023 auf rund 55 Mrd. €.

Die gesetzliche Rentenversicherung finanziert sich aus Beiträgen der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die im Umlageverfahren sofort den aktiven Rentnern zugutekommen. Die Beiträge werden nicht für spätere Renten der Beitragszahler zurückgelegt. Über 120 Milliarden € kommen aus Steuermitteln. Die Beitragseinnahmen beliefen sich 2024 auf ca. 310 Mrd. €. Hier ist die Anmerkung wichtig, dass durch den Bundeszuschuss überwiegend Leistungen finanziert werden, die der Gesetzgeber an die Rentenversicherung übertragen hat und die nicht den Beitragszahlern zugutekommen.

Wie entsteht nun dieser deutliche Unterschied zwischen Renten- und Pensionsleistungen? Die Renten orientieren sich am durchschnittlichen rentenversicherungspflichtigen Einkommen über die gesamte Arbeitszeit hinaus. Sie sind über die Beitragsbemessungsgrenze „gedeckelt“, das bedeutet, dass höhere Einkommen oberhalb dieser Grenze nicht zur Steigerung der Rentenhöhe beitragen.

Pensionen sind endgehaltsorientiert; das bedeutet, dass es auf die Vergütungshöhe unmittelbar vor der Pensionierung ankommt. Einkommenshöhen über das Arbeitsleben spielen keine Rolle. Auch findet keine „Deckelung“ statt.

Dies ist der Hauptgrund, weshalb Renten und Pensionen solch unterschiedliche Höhen haben.

Jetzt stellt sich die Frage, brauchen wir zwei so unterschiedliche Altersversorgungssysteme. Wohl nicht! Diese sind gewachsen. Eine Änderung wäre wichtig. Hierzu müssten die beiden Systeme in ein gemeinsames integriert werden. Diese Integration muss aber Schritt für Schritt erfolgen. Hier wird eine lange Übergangszeit erforderlich sein. Einfach Beamte auch in die Rente einzahlen zu lassen, ohne eine Integration vorzunehmen, springt zu kurz. Durch die Beiträge würden auch Rentenansprüche entstehen, die aus der Rentenversicherung finanziert werden müssten.  Bei einer einfachen Beitragspflicht für Beamte entstünden diese geraden kurzfristig aus den höheren Einkommen vor der Verrentung und würden die Rentenversicherung überproportional belasten. Somit würde eine Beitragspflicht ohne Integration die Situation der Rentenversicherung verschlimmern, nicht verbessern.

Die laufende Diskussion über die Rentenversicherung muss die Integration der Pensionen mit umfassen. Ohne einen Integrationsplan von Renten- und Pensionsversorgungen wird eine Reform der Altersversorgung nicht gelingen.

Prof. Dr. Herbert Einsiedler

(1)    Quelle: Statistisches Bundesamt, Stichmonat 1/25
(2)    Quelle: Bund-Länder Demografie Portal

Autor/in:
Prof. Dr. Herbert Einsiedler
Zurück