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Pressemitteilung

Eintragungsfrist für Nichtraucher-Volksbegehren in Bayern beginnt am 19. November

Jetzt steht es fest: Eintragungsfrist für das Nichtraucherschutz-Volksbegehren läuft vom 19. November bis 2. Dezember

Das Bayerische Innenministerium hat heute die Eintragungsfrist des Volksbegehrens "Für echten Nichtraucherschutz" veröffentlicht: Vom 19. November bis 2. Dezember 2009 können sich die bayerischen Wahlberechtigten in den Rathäusern eintragen. Ziel der Initiative ist "die Rücknahme des seit 1. August geltenden aufgeweichten Nichtraucherschutzgesetzes". Das zuvor geltende Gesetz soll wieder eingeführt werden, allerdings ohne das Schlupfloch, das die zahlreichen Raucherclubs ermöglichte. Bei einem ersten Bündnistreffen in München haben sich weitere Organisationen hinter die ödp-Initiative gestellt. Im überparteilichen Unterstützbündnis sind bislang SPD, Grüne, ödp, der Ärztliche Arbeitskreis Rauchen und Gesundheit, Pro Rauchfrei e.V. und die Nichtraucherinitiative München.

 

"Die nächsten Wochen werden wir zur optimalen Vorbereitung des Volksbegehrens nutzen", erklärte ödp-Landesgeschäftsführer Urban Mangold: "Wir werden herausstellen, dass ein Nichtraucherschutz ohne Ausnahmen für Gaststätten und im öffentlichen Raum ein absolut wichtiges Projekt der Gesundheitsvorsorge ist. Im Gegensatz zum neuen aufgeweichten Gesetz ist es auch einfacher zu vollziehen. Wir werden jetzt bei Ärzten, Sportvereinen und anderen Verbänden um Unterstützung für saubere Luft ohne Gestank werben".

 

Die Hauptargumente der Volksbegehren-Gegner, es handle sich um eine Bevormundung der Bürger, die den Staat auch noch Geld koste, laufe "völlig ins Leere", betonte Mangold: "Denn wir machen mit dem Volksbegehren nur ein Angebot. Entscheiden werden die Bürger selbst. Und die Kosten des Volksbegehrens werden von den Initiatoren getragen. Sogar der Druck und Versand der in den Rathäusern ausliegenden Unterschriftenlisten muss laut Landeswahlordnung von den Initiatoren bezahlt werden", so der ödp-Geschäftsführer.

 

Rückfragen beantwortet Ihnen gerne die Landesgeschäftsstelle unter

Presseservice@oedp-bayern.de

oder Tel. (0851) 93 11 31, Fax 93 11 92.

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