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Pressemitteilung

Kommunalpolitischer Offenbarungeid von CDU, SPD und GRÜNEN

ÖDP kündigt neuerliche Verfassungsklage an

(Düsseldorf/Münster) – Die Landtagsmehrheit aus SPD, CDU und GRÜNE hat eine kommunale Sperrklausel für das Kommunalwahlrecht in Nordrhein-Westfalen beschlossen. Diese Entscheidung stellt nach Meinung der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) Nordrhein-Westfalens einen politischen Offenbarungseid dieser drei Parteien in der NRW-Kommunalpolitik dar.

Nachdem die Wähler andere Gruppierungen in die Kommunalparlamente gewählt haben, wollen CDU, SPD und GRÜNE diese Sitze nicht durch bessere Politik, sondern durch Verfassungstrickserei für ihre eigenen Parteifreunde zurückgewinnen. Nicht der Souverän, der Wähler, hat nach Meinung dieser Parteien über die Zusammensetzung der Räte zu entscheiden, sondern eine Landtagsmehrheit.

"Diesen Anschlag auf die Demokratie hätte ich ja von der CDU und SPD erwartet. Aber dass die GRÜNEN hier mitziehen zeigt einmal mehr, dass hier Egoismus vor dem Respekt vor Wählerinnen und Wähler steht." so der Landesvorsitzende der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) Nordrhein-Westfalens, Benjamin Jäger.

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ bestimmt Artikel 20 (2) des Grundgesetzes. Und Artikel 21 regelt weiter: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.“

CDU, SPD und GRÜNE scheinen diese Verfassungsregelung verkehrt zu haben: Alle Staatsgewalt geht nach ihrer Meinung offenbar von den Parteien aus, und das Volk wirkt bei der Willensbildung bestenfalls mit. Somit hat der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen am 10. April 2016 die verfassungsmäßige Verteilung zwischen Parteien und Wähler auf den Kopf gestellt. Der 10. April 2016 wird als „Tag des Verfassungsbruchs“ in die Geschichte des Landes eingehen.

CDU, SPD und GRÜNE haben sich hierbei einen gesetzgeberischen Trick zur Umgehung des Grundgesetzes einfallen lassen. Durch die Einfügung der Sperrklausel in die Landesverfassung glauben sie, das Grundgesetz umgehen zu können. So hat der Verfassungsgerichtshof des Landes in zwei Entscheidungen auf Klagen der ÖDP in den Jahren 1999 und 2008 klar festgestellt, dass eine derartige Sperrklausel verfassungswidrig ist. Die Entscheidung der Landtagsmehrheit ist vor dem Hintergrund und in Kenntnis dieser Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes des Landes Nordrhein-Westfalen offensichtlich auf eine Verfassungsumgehung angelegt. Sie stellt somit nach Meinung der ÖDP einen „offenen Verfassungsbruch mit Ansage“ dar.

Statt durch bessere Politik die Wähler zurückzugewinnen, greifen diese etablierten Parteien.in die formale Trickkiste. "Ein unglaublicher Angriff auf unsere Demokratie und ein klarer Schlag ins Gesicht von lokalen Interessengruppen und Parteien, die sich wie auch die ÖDP bereits an vielen Stellen etabliert haben." so der ÖDP-Landesvorsitzende Jäger. Der Wähler wird diese offensichtliche Missachtung seines Willens bei den nächsten Wahlen an diese drei Parteien zurückzahlen.

Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) Nordrhein-Westfalens wird diesen undemokratischen Verfassungsbruch nicht hinnehmen. Sie wird den Verfassungsbruch und das Verfassungsverständnis von CDU, SPD und GRÜNEN zum Thema im Landtagswahlkampf 2017 machen.

Darüber hinaus hat sie sich mit anderen Kommunalparteien in NRW zur Kommunalparteienkonferenz Nordrhein-Westfalen zusammengeschlossen, um diesen neuerlichen Anschlag auf die kommunale Demokratie durch eine weitere Klage vor dem Verfassungsgericht zu kippen.

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