Pressemitteilung
Meineid des neuen deutschen Ministers
ÖDP und Verwaltungsrichter kritisieren bewusste Missachtung des Rechts an deutschen Grenzen: „Von Regierung wird Gesetzestreue erwartet.“
Alexander Dobrindt, Bild: Harald Bischoff/Wikimedia CC 3.0
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hält an den Zurückweisungen Asylsuchender an der deutschen Grenze fest – einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin zum Trotz. Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP - Die Naturschutzpartei) wertet dies ebenso wie die Neue Richter- und Richterinnenvereinigung als „fehlende Rechtstreue“ des Neuministers: „Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden“, lautet Artikel 20 (3) des Grundgesetzes. „Dieser Paragraf, wie das ganze Grundgesetz, ist mittlerweile über 75 Jahre alt“, betont Helmut Kauer als 2. stellvertretender Bundesvorsitzender der ÖDP, „da kann man von amtierenden Bundeskanzlern und Ministern erwarten, dass sie es kennen.“ Insbesondere, da sie einen Eid auf dieses Grundgesetz geschworen haben. „Die Missachtung der Gerichtsentscheidung kommt daher einem Meineid gleich.“
In seiner Begründung gegen Dobrindts eigenmächtiges Handeln an den Grenzen verweist das VG Berlin auch auf geltendes Europarecht. Mit der Missachtung dessen schwächen Merz und Dobrindt die Europäische Union und spielen deren „inneren Feinden“ wie dem neuen Präsidenten Polens, Karol Nawrockis oder dem ungarischen Premier Viktor Orbán in die Hände. „Wenn sich Regierungen nicht an Recht und Gesetz halten, spielen sie immer den Demokratiefeinden in die Hände und erhöhen die Politikverdrossenheit“, sagt Kauer. Dies spalte unsere Gesellschaft und stärke auch bei uns die politischen Ränder. „Merz und Dobrndt haben einfach im Wahlkampf bewusst Versprechen gemacht, die sie nicht halten können, nur um die eigene Macht auszubauen. Es ging und geht ihnen nicht ums Wohl des deutschen Volkes, wie es der Eid der Regierungsmitglieder verlangt.“