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Pressemitteilung

Nächste Wahlpanne in Berlin

Wahlbeteiligung unnötig niedrig

Drei Wahlkabinen, Beines nur eines Wählers

Foto: ÖDP Berlin

Dem vorläufigen amtlichen Endergebnis zufolge hat es bei der Abgeordnetenhauswahl in Berlin eine Wahlbeteiligung von nur 63,0 Prozent gegeben. Bei der Suche nach den Ursachen muss nach Ansicht der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) berücksichtigt werden, dass sicher nicht wenige Wahlberechtigte frustriert zu Hause blieben, weil sie keine der etablierten Parteien als wählbar angesehen haben und weil andererseits die Parteien, die sie hätten wählen können, vorhersehbar nicht über die 5%-Hürde gekommen sind.

Mit einem reformierten Wahlsystem hätten viele dieser Wahlberechtigten eine Motivation gehabt, zur Wahl zu gehen. Charlotte Schmid, Bundesvorsitzende der ÖDP, hat deshalb wenig Verständnis dafür, dass jetzt wieder über die niedrige Wahlbeteiligung geklagt wird: „Wenn man bestehende Hürden aus politischen Gründen beibehalten will, müsste man wenigstens eine Ersatzstimme einführen, um auch denjenigen Gehör zu verschaffen, die sich mit keiner der im Parlament vertretenen Parteien identifizieren können.“

Steffen Meyer, Spitzenkandidat für Volt in Berlin, ergänzt: "Die Zahl der unberücksichtigten Stimmen bei dieser Wahl ist größer als die Zahl der Wahlberechtigten in so manchem Bezirk. Man stelle sich vor, alle Stimmen in Pankow würden für die Sitzverteilung nicht zählen. Der Aufschrei wäre riesig. Aber weil's der ‚Sonstige‘-Bezirk ist, passiert nichts. Diese Wahlpanne gibt es schon seit Jahrzehnten; es ist ein Skandal, dass sie bislang nicht behoben wurde".

Auch die Bundesvorsitzende der Piratenpartei, Anne Herpertz, hält das gegenwärtige Wahlsystem für zutiefst unfair: „Wähler/innen, die ihre Stimme nicht verschenken wollen, fühlen sich unter Druck gesetzt, eine der großen Parteien zu wählen, obwohl sie ganz klar eine kleine Partei bevorzugen. Mit dieser Schere im Kopf gibt es keine echte Freiheit der Wahl.“

Deshalb fordern ÖDP, Piraten und Volt gemeinsam die Einführung einer Ersatzstimme. Bei diesem Wahlsystem können Wähler/innen auf dem Stimmzettel zusätzlich zu ihrer Hauptstimme eine weitere Partei angeben. Falls die Partei, für die die Hauptstimme abgegeben wurde, an der Prozenthürde scheitert, geht die Stimme automatisch an die Partei, die mit der Ersatzstimme versehen wurde.

So können Wähler/innen ihre Hauptstimme einer Partei geben, die womöglich an der 5%-Hürde scheitern könnte, und mit der Ersatzstimme eine Partei wählen, die höchstwahrscheinlich den Sprung über die 5%-Hürde schafft. Somit müssten sie sich künftig nicht mehr zwischen einer Wahl aus Überzeugung und einem taktischen Wahlverhalten entscheiden.

Björn Benken vom Institut für Wahlrechtsreform ist der Ansicht, dass die Zeit für eine solche Wahlrechtsänderung reif ist: „Im letzten Jahr haben die Wahlrechtsexperten von SPD, Grünen und FDP eine Ersatzstimme für die Erststimme empfohlen, um ihr Modell für eine Verkleinerung des Bundestages gerechter zu gestalten. Deshalb wäre es nur logisch, wenn sich diese Parteien jetzt auch für eine Ersatzstimme bei der Zweitstimme stark machen würden. Die Konzepte dafür liegen auf dem Tisch!“.

Drei Wahlkabinen, Beines nur eines Wählers

Foto: ÖDP Berlin

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