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Pressemitteilung

ÖDP erfreut über Karlsruher Richterspruch zur Legehennenverordnung

„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Legehennenverordnung ist ein wichtiges Zeichen. Es beweist, dass der im Grundgesetz festgeschriebene Tierschutz nicht nur auf dem Papier Verfassungsrang besitzt, sondern auch so folgenschwere Entscheidungen wie die vorliegende beseelt.“ Das sagt Uta Maria Jürgens, Sprecherin des Arbeitskreises Landwirtschaft, Tierschutz und Gentechnik der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP), anlässlich des aktuellen Richterspruchs, demzufolge das Vorgehen der Bundesregierung im Falle der 2006 beschlossenen Änderungen der Nutztierhaltungsverordnung, in der die sog. „Kleingruppenhaltung“ eingeführt wurde, verfassungswidrig war.

Die Richter kritisierten, dass vor Erarbeitung der Verordnungsänderung zur Legehennenhaltung nicht, wie im Tierschutzgesetz vorgeschrieben, die Tierschutzkommission ergebnisoffen gehört worden war. Vielmehr habe der Beschluss nachweislich bereits festgestanden und die Kommission sei nur mehr um die Form zu wahren einberufen worden.

 

Auch wenn die Richter nicht etwa die tierschutzwidrige Haltung an sich, sondern allein das formale Vorgehen als verfassungswidrig erachteten, freut sich Jürgens über das Urteil: „So ist die Bundesregierung verpflichtet, bis 2012 ein neues Konzept vorzulegen, das dem verfassungsrechtlich verankerten Tierschutzgedanken gerecht wird.“

Trotz des jüngsten Urteils werde sich aber für die in Kleingruppenhaltung lebenden Hennen in ihrem kurzen, qualvollen Leben bis dahin nichts ändern. Deshalb mahnt die ÖDP-Politikerin: „Wiederum sind es wir Verbraucher, die der Ausbeutung von Tieren einen Riegel vorschieben müssen. Wenn wir Bürger alle von heute an Eier aus dieser tierquälerischen Haltungsform mit dem Code ‚3‘ liegen lassen, sind die Betriebe übermorgen pleite – zugunsten der sehr viel arbeitskräfteintensiveren kleinbäuerlichen Landwirtschaft und Millionen glücklicher Hühner!“

 

 

 

Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)

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