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Pressemitteilung

ödp fordert stärkere Einbindung der Bürger in den europäischen Prozess

„Möglichst schnell und ohne Beteiligung der Bürger will die Bundesregierung ein neues EU-Begleitgesetz durch Bundestag und Bundesrat peitschen,“ befürchtet Hermann Striedl, stellvertretender Bundesvorsitzender der Ökologisch-Demokratischen Partei (ödp) und im Auftrag der ödp Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Vertrag von Lissabon.

Die höchsten deutschen Richter hatten dem Gesetzgeber aufgetragen, ein Gesetz zu erlassen, das die Verantwortung für eine weitere Integration Deutschlands in die EU durch Bundestag und Bundesrat sichert. Striedl dazu: „Und mit deutlichen Worten hat das Bundesverfassungsgericht dem Bundestag und dem Bundesrat hinter die Ohren geschrieben, dass sie dies bei dem Gesetz zur Ausweitung und Stärkung der Rechte und Pflichten des Bundestages und des Bundesrates nicht getan haben. Welche Ohrfeige für unsere Abgeordneten und insbesondere für die die freie Meinung der Abgeordneten disziplinierenden etablierten Parteien!“

 

Schon in der ersten Woche nach der parlamentarischen Sommerpause soll über ein neues Gesetz abgestimmt werden.

Striedl, ein pensionierter Richter, bemängelt, dass diejenigen, die als konstruktive Kritiker der Europäischen Union aufträten, pauschal als EU-Gegner verurteilt würden. „Dabei wollen wir nur ein demokratisches Bündnis, das mit den Anforderungen unseres Grundgesetzes vereinbar ist,“ so der ödp-Politiker. Sogar dem Bundesverfassungsgericht werde unterstellt, es erschwere die Entwicklung der EU. „Aber in unserem Grundgesetz ist festgeschrieben, dass Deutschland ein föderaler Bundesstaat ist. An diesem Prinzip kann nicht beliebig herumgebastelt werden,“ stellt Striedl fest. Er kündigte eine weitere Klage vor dem Bundesverfassungsgericht an, falls erneut die Grenzen des Grundgesetzes verletzt würden.

 

 

Ökologisch-Demokratische Partei (ödp)

 

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