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Pressemitteilung

ÖDP unterstützt Forderung des Deutschen Familienverbandes (DFV) nach Wahlfreiheit für Eltern

Der DFV als größter unabhängiger und überkonfessioneller Elternverband in Deutschland fordert in einer Pressemeldung vom 21. Juli Wahlfreiheit für Eltern bei der Erziehung ihrer U3-Kinder. Das soll dadurch erreicht werden, dass den Eltern bis zum dritten Lebensjahr eines Kindes ein „Betreuungsbudget“ in Höhe der heutigen staatlichen Krippenfinanzierung von mindestens 700 €/ Monat zur Verfügung gestellt wird (Quelle 1). Dieser Betrag soll es den Eltern ermöglichen, ihre Kinder entweder selbst zu betreuen oder eine andere Betreuung ihrer Wahl zu finanzieren. Die heutige Diskriminierung von Eltern, die ihre U3-Kinder selbst betreuen wollen, steht nach Auffassung des DFV im Gegensatz zur Forderung des Grundgesetzes, die „Kinderbetreuung in der jeweils von den Eltern gewählten Form in ihren tatsächlichen Voraussetzungen zu ermöglichen und zu fördern“ (Zitat aus BVerfGE 99, 216, Randnummer 70). Auch andere unabhängige Elternverbände vertreten diese Auffassung, z. B. der Verband Familienarbeit (Quelle 2).

Die ÖDP teilt die Auffassung des DFV in vollem Umfang, was auch im Bundespolitischen Programm der ÖDP niedergelegt ist (Quelle 3).

Schon in seiner Pressemeldung vom 28. Juni 2016 hat der DFV das bestehende Elterngeldgesetz scharf kritisiert, weil es Eltern mehrerer Kinder und junge, noch in der Ausbildung stehende Eltern, wie z. B. Studentenpaare, meist mit dem Minimalbetrag von 300 € abspeist, während gut verdienende Eltern mit erstem Kind einen bis zum sechsfachen höheren Betrag erhalten (Quelle 4).

Diese auch nach Überzeugung der ÖDP eindeutig verfassungswidrige Ungleichbehandlung wurde mit Unterstützung der ÖDP im Rahmen mehrerer Beschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG)  angegriffen (Quelle 5). Der darauf erfolgte Kammerbeschluss rechtfertigte die Diskriminierung von Mehr-Kind-Eltern und von Studentenpaaren tatsächlich  mit der „Gleichberechtigung der Geschlechter“ (nachzulesen unter 1 BvR 1853/11, Randnummer 18 – Quelle 6). Entsprechende Gegendarstellungen bei späteren Beschwerden wurden vom BVerfG ignoriert.

Quellen:

1. Pressemeldung des DFV vom 21.7.2016:
http://www.deutscher-familienverband.de/presse/pressemitteilungen/605-dfv-die-wahlfreiheit-in-der-kinderbetreuung-muss-endlich-wirklichkeit-werden

2. Verband Familienarbeit e.V.: Was wir wollen:
http://familienarbeit-heute.de/?page_id=20

3. Bundespolitisches Programm (hier S. 26, Ziffern 388c bis e):
<link file:19910>

www.oedp.de/fileadmin/user_upload/bundesverband/programm/programme/BPP-nach-BPT-Wuerzburg-20160410-index.pdf

4. Pressemeldung des DFV vom 28. Juni 2016:
http://www.deutscher-familienverband.de/presse/pressemitteilungen/609-dfv-echte-wahlfreiheit-statt-nur-ein-erziehungsmodell-zu-favorisieren

5. Pressemeldung der ÖDP vom 11.03.2011:
<link aktuelles pressemitteilungen newsdetails news oedp-unterstuetzt-klagen-gegen-das-elterngeld-1>

www.oedp.de/aktuelles/pressemitteilungen/newsdetails/news/oedp-unterstuetzt-klagen-gegen-das-elterngeld-1/

6. Kammerbeschluss des BVerfG 1 BvR 1853/11 zu der von der ÖDP unterstützten Verfassungsbeschwerde (Rn 18): http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2011/11/rk20111109_1bvr185311.html

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