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Pressemitteilung

Tierschutz im Landwirtschaftsministerium „mangelhaft“

Unter Minister Alois Rainer überwiegt Interesse an Tierproduktion das Recht der Lebewesen auf „Schmerz und Leidensfreiheit.

„Jedes Tier hat als Individuum das Recht auf Schmerz- und Leidensfreiheit“, fordern die Tierschutzexpertinnen und -experten der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP – Die Naturschutzpartei). Sie kritisieren damit einen aktuellen Referentenentwurf aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium zum neuen Tierschutzgesetz. Der Text spiegele nach Auffassung der ÖDP die „Ausrichtung des Ministeriums auf Förderung von Export und internationaler Wettbewerbsfähigkeit der Tierproduktion“ – damit widerspreche er klar Tierschutzregeln und stehe zudem Forderungen der Zukunftskommission Landwirtschaft entgegen, die Extensivierung der landwirtschaftlichen Tierhaltung fordert. Fazit der ÖDP-Experten: „Die Überarbeitung des Tierschutzgesetzes ist mangelhaft.“

Die Partei, die derzeit mit einer Petition zum Thema Tierschutz bei Haustieren Stimmen und Unterschriften für besseren Tierschutz in Deutschland sammelt, unterstreicht auch ihre Kritik an der Bundesregierung im gewerblichen Tierschutz mit konkreten Beispielen:

  • Nach Skandalen sollen tierschutzsensible Bereiche in Schlachthöfen zwar per Video überwacht werden – aber nur in Betrieben, die mehr als 1.000 Großvieheinheiten im Jahr schlachten. Behörden sollen dies stichprobenartig 2(!) Sekunden pro Woche kontrollieren und die Videos nur 30 Tage archivieren.
  • Die illegale, qualvolle CO2-Betäubung bei Schweinen ist in Großschlachthöfen weiter die Regel, obwohl der Zusatz von Stickstoff und / oder Argon den schmerzhaften Todeskampf verhindern könnte. Hier müsste endlich geltendes Recht beachtet und umgesetzt werden.
  • Auch wenn Landwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) sich zum Kugelschuss auf der Weide nicht nur für ganzjährig im Freien lebende Rinder, sondern auch für saisonale Weidetiere bekannte, fehlen noch Taten. Dabei müsste er einfach nur EU-Recht umsetzen.
  • Untragbaren Zustände in industriellen Massentierhaltungen müssen sich laut „Putenurteil“ des Bundesverwaltungsgerichts ändern. Wirtschaftliche Gründe rechtfertigen nicht, die Grundbedürfnisse der Tiere zu beeinträchtig.

„Mit der Floskel ‚Bürokratieabbau‘ werden bessere Regeln zum Schutz der Tiere verhindert“, ist sich die ÖDP sicher. Tierschutz werde im Ministerium der Stellenwert bestritten. In der Behörde wurde er in die Unterabteilung 3 im Ressort Lebensmittelsicherheit / Tiergesundheit abgeschoben, kritisiert die ÖDP.

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